Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir alle können ganz schnell in die Lage kommen, ein fremdes Organ zu brauchen: Leberversagen durch giftige Pilze, eine Krankheit, die unsere Nieren oder Lungen zerstört. Wie erlösend ist es dann, ein Spenderorgan zu erhalten. Aber Spenderorgane sind knapp in Deutschland. Die Spenderzahlen sind im internationalen Vergleich sehr niedrig. Über 8 000 Menschen stehen auf der Warteliste. Jeden Tag sterben Menschen von dieser Liste.
Warum sind die Spenden in Deutschland so gering? Nur bei etwa einem Drittel der Menschen, die im Hirntod versterben, ist der Wille in Sachen Organspende bekannt. Wenn der Wille unbekannt ist, müssen die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Diesen Willen zu kennen, ist aber praktisch unmöglich, wenn in der Familie nie darüber gesprochen wurde. Als Neurologe habe ich über viele Jahre den Hirntod festgestellt und Angehörigengespräche geführt. Die Angehörigen sind in einer sehr schwierigen Situation. Sie müssen begreifen, dass ein geliebter Mensch tot ist, obwohl sein Herz noch schlägt, obwohl sich der Brustkorb unter dem Beatmungsgerät noch hebt. Und jetzt sollen sie sich auch noch mit der Frage einer Organspende befassen.
Die Angehörigen sind oft überfordert und lehnen in dieser Situation eine Spende ganz häufig ab. Den Angehörigen ist dabei in keiner Weise ein Vorwurf zu machen. Wenn die Verstorbenen den Willen schriftlich niedergelegt haben, liegt die Zustimmungsrate bei 78 Prozent. Wenn die Angehörigen eine eigene Entscheidung fällen, liegt sie bei nur 23 Prozent. Das ist das Hauptproblem der Organspende in Deutschland. Wir haben in Deutschland nicht wirklich eine Entscheidungslösung, sondern eine Angehörigenlösung. Wenn eine Spende abgelehnt wurde, wird das oft später bereut. Ein Beispiel ist der ehemalige Außenminister Kinkel, der seine Tochter verloren und mit der Familie eine Spende abgelehnt hatte. Bei der Widerspruchsregelung werden alle zu Spendern, die nicht ausdrücklich widersprochen haben. Auch bei der Widerspruchsregelung werden die Angehörigen eng einbezogen und befragt, ob ihnen eine andere Entscheidung als etwa die im Register niedergelegte bekannt ist und ob die Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt war. Aber sie sind nicht mehr gezwungen, selbst nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person zu entscheiden.
Wir haben schon viel zur Förderung der Organspende unternommen. Ich war in einem Großklinikum für die Organspende zuständig. Wir haben Transplantationsbeauftragte für jede Intensivstation eingeführt, in Konferenzen jeden potenziellen Spendenfall besprochen und mehr Hirntodbetroffene detektiert. Aber immer blieb die Erfahrung der hohen Ablehnungsquote bei den Angehörigen. Es wird behauptet, Studien zeigten, dass die Widerspruchsregelung gar nicht zu einer Erhöhung der Spenderate führe. Ja, dazu gibt es Einzelstudien. Aber die große Mehrzahl der Untersuchungen zeigt eindeutig, dass die Widerspruchsregelung im Laufe der Jahre zu einer klaren Zunahme der Spenderate führt.
Die Widerspruchsregelung ist kein unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Bei beiden Regelungen gibt es drei Möglichkeiten: Ja oder Nein zu sagen oder zu schweigen. Bei einem Schweigen unterscheiden sich die beiden Regelungen. Wer sich nicht äußert, wird heute meist kein Spender. Bei der Widerspruchsregelung wird die Person Spenderin oder Spender. Die Widerspruchsregelung passt damit sehr gut zu der Tatsache, dass sich über 80 Prozent der Deutschen für die Organspende aussprechen. Die Widerspruchsregelung ist nicht die alleinige Lösung. Aber in Deutschland ist sie die Regelung, die jetzt den großen Fortschritt bei der Organspende bringt.
Deswegen bitte ich Sie alle sehr: Entscheiden Sie sich im Interesse der Menschen auf der Warteliste für die Widerspruchsregelung. Wenn Sie Zweifel haben, kommen Sie auf mich oder die anderen Erstunterzeichner/-innen zu und sprechen Sie mit uns.
Vielen Dank.