Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das erste Mal in Kontakt gekommen mit dem Thema Organspende bin ich mit 15 Jahren, als ein sehr naher Mensch bei einem Fahrradunfall verstarb. Kaum mit der Nachricht konfrontiert, mussten die Eltern die Entscheidung treffen, ob sie die Organe ihrer Tochter spenden wollen. Seit dieser Zeit trage ich meinen Organspendeausweis mit mir.
Später als Ärztin habe ich immer wieder Menschen begleitet, die händeringend auf ein Spendeorgan warten, weil ihr Leben davon abhängt. Angesichts dieses Leids, dieses Bangens, dieses Hoffens gibt es schnell Vorwürfe, wenn man gegen die Widerspruchsregelung ist.
Warum trete ich also als Ärztin klar für die Freiwilligkeit bei der Organspende ein? Die Widerspruchsregelung vermittelt Hoffnung – eine Hoffnung, die sie nicht halten kann. Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Organspenden in einem Land führt.
Wir als Abgeordnete im Deutschen Bundestag – wir alle, jeder Einzelne – werden für über 80 Millionen Menschen entscheiden, wie tief der Staat in unsere Selbstbestimmung eingreifen darf. Und gerade weil es sich um ein so sensibles und emotionales Thema handelt, stehen wir alle in der Verantwortung, sehr genau zu gucken, was wirklich hilft.
Zuletzt hat eine große Metaanalyse des Max-Planck-Instituts klar dokumentiert: Eine hohe Zahl von Organtransplantationen lässt sich eben nicht auf die Frage, ob Zustimmung oder Widerspruch, zurückführen.
Was also hilft? Erstens: besseres Erkennen von potenziellen Spendeorganen in den Kliniken. Beim Organspendeweltmeister Spanien hat die Einführung der Widerspruchsregelung so gut wie keinen Effekt gehabt.
Erst dann, als Jahrzehnte später die Kliniken besser ausgestattet wurden, gingen die Raten in die Höhe.
Und zweitens hilft es, wenn in einem Land Organspenden auch nach dem Herztod, wie übrigens in annähernd allen europäischen Ländern, möglich sind und nicht nur nach dem Hirntod. Ich fände es ausdrücklich gut, wenn seitens des Ethikrates und der medizinischen Fachverbände vertieft abgewogen würde, ob wir nicht auch in Deutschland das Kriterium vom Hirntod auf den Herztod ausweiten.
Die Widerspruchsregelung löst keine Probleme; sie geht aber mit erheblichen ethischen Problemlagen einher. Schweigen ist keine Zustimmung.
Gerade bei einer so zutiefst persönlichen Frage wie der Selbstbestimmung über meinen Körper braucht es ein klares Ja. Es muss immer und auch hier gelten: Nur Ja heißt Ja.
Und nein, nicht jede kann rechtzeitig ihren Willen bilden und dokumentieren: Menschen, die im Alltag sehr gefordert, überfordert sind, Menschen in psychischen Krisen, Menschen mit Sprachbarrieren, Obdachlose. Menschen, denen einfach die Info fehlt, dass sie ihren Willen dokumentieren müssen, oder auch ganz junge Erwachsene, die der Tod ganz unvorbereitet trifft.
Eine Spende sollte eine Spende sein und nicht eine Abgabeerwartung seitens des Staates.
Denn das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Frage des Vertrauens. Vertrauen, bessere Aufklärung, leichtere Dokumentation – das brauchen wir. Denn Organspenden retten Leben.
Ich danke Ihnen.