Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich denke, wir können uns nicht damit abfinden, dass Menschen sterben, weil es zu wenige Organspenden in Deutschland gibt.
Nun ist ganz auffällig: Bei der Organspende haben wir eine merkwürdige Diskrepanz. 85 Prozent der deutschen Bevölkerung sprechen sich für die Organspende aus. Das ist ein extrem hoher Wert. Aber dennoch ist es von einem allgemeinen Zuspruch ein weiter Weg zur tatsächlichen Bereitschaft zur Organspende.
Einige Abgeordnete plädieren deshalb für einen Paradigmenwechsel bei der Regelung von Organspenden: Jede verstorbene Person soll als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Aber kann es richtig sein, aus einem fehlenden Widerspruch pauschal eine stille Zustimmung abzuleiten? Ich finde das höchstproblematisch, meine Damen und Herren.
Warum? Eine Organspende ist doch ein persönlicher Akt der Nächstenliebe. Sie hat einen hohen moralischen Wert. Dieser kann aber doch nicht staatlich vorausgesetzt oder sogar erzwungen werden.
Und wissen Sie, diese ablehnende Haltung zur Widerspruchsregelung wird auch von beiden christlichen Volkskirchen und vom Zentralrat der Juden vertreten. Da kommt man doch wirklich ins Nachdenken.
Natürlich ist das Anliegen, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, richtig. Voraussetzung dafür ist vor allem eine Entscheidung – eine Entscheidung, die eine Spenderin oder ein Spender aktiv trifft. Nächstenliebe ist freiwillig. Eine Spende ist freiwillig. Sie verliert aber ihren Charakter, wenn sie ungefragt vorausgesetzt wird.
Andernfalls würde Nächstenliebe zu einer administrativ durchgesetzten Pflicht zum Handeln werden. Das Prinzip der Selbstbestimmung würde dadurch Schaden erleiden. Bislang haben wir im gesamten Medizinrecht aus guten Gründen das Prinzip der informierten Einwilligung. Und gerade beim Thema Organspende soll davon abgewichen werden? Ich finde: Das ist nicht überzeugend.
Klüger erscheint doch ein anderer Ansatz. Seit zwei Jahren gibt es das bundesweite Online-Organspende-Register. Wir wissen aber aus Umfragen, dass 69 Prozent der Befragten dieses Organspende-Register nicht kennen. Da sollten doch eigentlich die Alarmglocken klingeln. Wir haben doch bereits einen guten Ansatz. Diesen müssen wir allerdings ausbauen durch Aufklärung, Information und Einbindung der Menschen. Eine Steigerung der Zahl der Organspenden erreichen wir durch transparente Strukturen und nicht zuletzt durch Vertrauen bei den Menschen.
Wir wissen aus Gesprächen, dass viele Menschen aber Angst haben, dass eine Zustimmung zur Organspende eventuell zur Unterlassung von lebenserhaltenden Maßnahmen führen könnte.
Diese Sorgen müssen wir ernst nehmen,
und ich finde auch, wir müssen sie aufnehmen.
Insofern, meine Damen und Herren, brauchen wir keine vorgegebene Handlungspflicht, sondern eine echte Freiwilligkeit. Eine Zustimmungsregelung passt deutlich besser zu einem Leitbild eines frei und selbstbestimmt handelnden Menschen. So nehmen wir die Menschen ernst.
Herzlichen Dank.