Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede und jeder von uns kann irgendwann auf eine Organspende angewiesen sein. Gleichzeitig warten in Deutschland deutlich mehr Menschen auf ein lebensrettendes Organ, als Organe zur Verfügung stehen. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, Familien und Schicksale, die auf Hoffnung und Hilfe angewiesen sind. Deshalb ist unser gemeinsames Ziel: Wir wollen die Zahl der Organspenden erhöhen und damit mehr Menschen die Chance auf ein Leben oder eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität ermöglichen.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es jedoch hinsichtlich des Weges, auf dem wir dieses Ziel erreichen können.
Im Jahr 2022 sind die Regelungen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft getreten. Die Erwartungen an diese Reform waren hoch. Die Entwicklung der Spenderzahlen zeigt allerdings, dass die gewünschten Fortschritte bislang nur begrenzt erreicht wurden.
Aus Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wissen wir, dass eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland einer Organspende grundsätzlich positiv gegenübersteht. Aber bedeutet das auch, dass man tatsächlich zu einer Organspende bereit ist? Unsere Aufgabe besteht daher darin, Menschen dabei zu unterstützen, aus einer grundsätzlichen Zustimmung eine bewusste und informierte Entscheidung für eine Organspende zu machen.
Ich habe jedoch Zweifel, ob die Widerspruchslösung hierfür der richtige Weg ist.
Die Entscheidung über eine Organspende ist eine selbstbestimmte Entscheidung. Selbstbestimmung ist aber auch, sich mit dieser Frage nicht oder noch nicht auseinanderzusetzen.
In einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben 44 Prozent der Befragten an, dass sie noch nicht zu einer Entscheidung gekommen seien. 22 Prozent dieser 44 Prozent erklärten, dass sie sich mit dem Thema derzeit nicht beschäftigen wollen.
Die Widerspruchslösung würde den Ausgangspunkt verändern. Jeder Mensch wäre zunächst als Spender registriert, sofern er nicht aktiv widerspricht. Damit entsteht faktisch die Notwendigkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Entscheidung ausdrücklich zu dokumentieren. Diesen Ansatz sehe ich vor allem aus verfassungsrechtlicher Sicht kritisch. Die Widerspruchslösung greift in das Recht auf Selbstbestimmung als Ausfluss von Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz ein. Dieser Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob die gewählte Maßnahme erforderlich ist oder ob andere, weniger eingriffsintensive Mittel zur Verfügung stehen, um dasselbe Ziel zu erreichen.
Genau an diesem Punkt habe ich Bedenken. Mit der Widerspruchslösung entscheidet der Gesetzgeber für den Bürger; dessen Selbstbestimmungsrecht wird eingeschränkt.
Demgegenüber ist die bestehende Einwilligungslösung das mildere Mittel.
Ob ein Weg zur Steigerung der Zahl von Organspenden beiträgt, hängt in jedem Fall – egal wofür wir uns entscheiden würden – von der Information der Bevölkerung ab. Wir haben das Potenzial der Aufklärung bisher bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Bevor wir den bisherigen Weg komplett ändern, sollten wir die Information der Bürger verstärken, jeden Bürger verbindlich ansprechen und auch die Registrierung massiv vereinfachen.
Aus meiner Sicht ist die bestehende Einwilligungslösung daher die richtige Grundlage, um bei dieser Aufgabe, mehr um Organspenden zu werben, weiterzumachen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen!
Herzlichen Dank.