Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Insbesondere die Widerspruchsbefürworter! Ich habe gute Nachrichten für Sie. Ab heute Nacht, Punkt 0 Uhr, wird jedes Mitglied des Bundestages, das vorher nicht aktiv widersprochen hat, automatisch Mitglied in dem neugegründeten Freundeskreis der AfD.
Natürlich können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dafür müssen Sie nur auf unsere Webseite gehen, ein Dokument herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben, einscannen, zurückschicken an unseren Parlamentarischen Geschäftsführer. Aber beachten Sie bitte: Nach 22 Uhr können wir die Widersprüche nicht mehr berücksichtigen.
Freuen Sie sich also darauf, ab morgen auf unserer Liste „Freunde der AfD-Fraktion“ zu erscheinen.
Natürlich ist das absurd. Das finden Sie zu Recht absurd, weil der Verzicht auf Widerspruch eben keine Zustimmung ist.
Aber genau dieses Prinzip soll bei der Widerspruchslösung für die Organspende gelten.
Für Sie wäre es ein Skandal, wenn Sie ohne Widerspruch automatisch Mitglied im AfD-Freundeskreis würden – der Eintrag auf einer Liste. Aber gleichzeitig wollen Sie beschließen, dass jeder Mensch ohne Widerspruch sein eigenes noch schlagendes Herz verlieren kann. Nicht nur ein Eintrag auf einer Liste, sondern man operiert ihm das Herz heraus, das noch schlägt – ohne Widerspruch. Das ist das Prinzip der Widerspruchslösung: Wer nicht widerspricht, stimmt zu. Heiligt der nachvollziehbare gute Zweck diese Mittel?
Das kehrt fundamentale Rechtsprinzipien um. Eine Zustimmung setzt eine bewusste Willenserklärung voraus. Der Verzicht auf Widerspruch ist weder rechtlich noch moralisch eine Zustimmung und setzt Bürger unter massiven Rechtfertigungsdruck. Staaten wie Kuba, die DDR oder Nordkorea verlangen oder verlangten ein aktives Bekenntnis. In einer freiheitlichen Demokratie aber gibt es ein Recht auf Schweigen, auch ein Recht, durch Schweigen zu verweigern. Dieses Recht wollen Sie abschaffen.
Bei der elektronischen Patientenakte haben Sie das bereits getan. Patienten, die widersprochen haben, sind jetzt als Verweigerer im System markiert, an einem elektronischen Pranger – ein Instrument moralischer Erpressung. Das Prinzip lautet: Wer nicht aktiv sagt, dass er keine Organe spenden will, will spenden. Wer nicht aktiv sagt, dass er keine mRNA-Impfung haben möchte, wird mit mRNA geimpft. Und wer nicht aktiv sagt, dass seine Daten nicht weitergegeben werden dürfen, will sie weitergeben. – In Zukunft kann das auch noch auf weitere Felder ausgeweitet werden.
Der Umgang mit der Organspende zeigt ein Menschenbild, das ich nicht teile: Der Mensch, sein Körper, sei verwertbar.
Während viele Religionen den Tod mit dem Herzstillstand verbinden, definieren wir den Tod als Hirntod. Der Kinderarzt Professor Paul Byrne nannte den Hirntod – Zitat – ein künstliches Konstrukt, geschaffen, um lebende Menschen zu Organquellen zu machen. Byrne weigerte sich 1975, einem Kind nach diagnostiziertem Hirntod die Organe zu entnehmen, und behandelte es weiter. Das Kind überlebte. Davon gibt es zahllose Fälle.
Wer das Risiko bewusst und freiwillig auf sich nimmt, der handelt aus einem Akt der aktiven Nächstenliebe. Das ist gut. Aber Nächstenliebe lässt sich nicht verordnen. Und – ganz wichtig –: Wer da nicht mitmacht, der muss sich nicht entschuldigen.
Der Staat hat nicht das Recht, jeden pauschal zum Spender zu erklären, der nicht widerspricht. Der Mensch ist kein Ersatzteillager. Sie berufen sich auf Artikel 1 Grundgesetz: die Würde des Menschen. Doch die Widerspruchsregelung ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar.