Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir gehen in sehr schwierigen Zeiten als Gesetzgeber gemeinsam den Weg, den Menschen mit seiner gottgegebenen Würde zu bewahren und ihn in einer transformatorischen Ära so zu unterstützen, dass dies sich einfügt in unser Sein als freie und verantwortungsvolle Geschöpfe und zugleich als demütige Mitschöpfer in einer vorgegebenen Ordnung.
Unsere Werte ruhen insbesondere auf dem Naturrecht, der christlichen Soziallehre und der humanistischen Philosophie. Uns muss daher weiterhin die Leitfrage bestimmen: Was darf der Mensch? Nicht: Was kann er? Nur so bleibt er Mensch in einer göttlichen und natürlichen Ordnung.
Gerade in der Debatte um die Organspende wird dies deutlich. Die katholische Kirche sieht die Organspende als möglichen Akt der Nächstenliebe, jedoch nur bei freiwilliger, informierter Zustimmung und höchster Gewissheit über den Tod des Spenders. Der Leib darf nicht zur Verfügungsmasse werden.
Die in der Diskussion stehende Widerspruchslösung hingegen unterstellt eine Einwilligung, wo keine aktive vorliegt und womöglich keine aktive, selbstbestimmte mehr gegeben werden kann oder will. Sie nimmt dem Menschen in der akuten Situation die Möglichkeit, selbst oder durch Angehörige zu entscheiden. Sie ignoriert die religiösen Vorbehalte vieler Christen, Muslime und orthodoxer Juden, die den Hirntod nicht durchgängig als vollständigen Tod anerkennen und die Integrität des Körpers betonen. Und sie steht im Widerspruch zur Würde des Grundgesetzes und zu philosophischer Anthropologie.
Die Widerspruchslösung bei der Organspende behandelt den Leib potenziell als verfügbare Ressource. Der Mensch aber ist keine Ressource für gesellschaftliche Zwecke, auch wenn es die Lebensrettung anderer ist. Die eigene innewohnende Würde endet nicht mit dem Tod. Technische Machbarkeit und Kommerz dürfen sich nicht über ethische Grenzen hinwegsetzen können. Transhumanismus und Entkopplung des Menschen von der Schöpfung sind bereits weit fortgeschritten. Die Menschheit schickt sich an, die natürliche Ordnung auf den Kopf zu stellen.
Im Grundgesetz heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Würde folgt aber daraus, dass der Mensch Subjekt dieses Gesetzes ist, nicht Objekt von Planung und Verfügung. Der Leib des Einzelnen ist nicht Eigentum des Staates, ist nicht Eigentum der Gesellschaft oder einer Erwartungshaltung, sondern Ausdruck der personalen Existenz. Eine Politik, die den Leib ohne ausdrückliche informierte Zustimmung verfügbar macht, verletzt das Primat der Person vor dem Kollektiv.
Werte Kollegen, es gibt kein Recht auf die Organe anderer Menschen. Es gibt keine Pflicht zur Barmherzigkeit. Es gibt ein Recht auf Nichtentscheidung. Lassen Sie uns daher bei der Entscheidungslösung bleiben, die echte Freiwilligkeit und Aufklärung stärkt. Bewahren wir den Menschen als freies und verantwortungsvolles Wesen. Diese Überlegungen verbinden christliche Schöpfungstheologie, naturrechtliche Vernunft, humanistische Freiheit und unverbrüchliche Grundgesetztreue.
Ich danke von Herzen allen Spendern, die freiwillig und aus Überzeugung die Barmherzigkeit der Organspende gewähren. Vielen herzlichen Dank! Sie sind Helden. Wir brauchen mehr davon.
Vielen Dank.