Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Organspende debattieren, dann haben wir zu Recht erst einmal die Menschen im Blick, die dringend auf ein Spenderorgan warten, auf die Menschen, die ein großes körperliches und seelisches Leid erleiden, die Ängste, Sorgen, aber auch Hoffnungen haben. Und wir schauen auf die Menschen, die ein Organ spenden sollen, die Menschen, die so solidarisch sind, dass sie jemand anderem Leben schenken wollen, auch wenn sie selbst keine Chance mehr auf Leben haben.
Ich möchte heute aber meinen Blick auf eine andere Gruppe von Menschen richten, nämlich auf die der Angehörigen von potenziellen Organspendern. Denn als ehemalige Betreuungsrichterin durfte ich viele Familien in sehr schweren Phasen ihres Lebens richterlich begleiten, so wie in der Coronapandemie, in der ich bedauerlicherweise jede Woche – sehr regelmäßig – auf der Intensivstation des örtlichen Klinikums war und Menschen besuchen musste, die nicht mehr in der Lage waren, ihren eigenen Willen zu äußern. Dort habe ich erfahren müssen, wie schwer es für Angehörige ist, in einer solchen Ausnahmesituation eine Entscheidung für ihren Angehörigen treffen zu müssen – zerrissen zwischen Angst, Sorge, Trauer, aber auch der Verpflichtung, eine Entscheidung im mutmaßlichen Willen ihrer Angehörigen zu treffen.
So ist auch die Gemengelage bei der Organspende. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Angehörigen den mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person bejahen können. Ich selbst habe leider gesehen, dass es für viele Menschen nahezu unmöglich war, in einer solch herausfordernden Situation den mutmaßlichen Willen ihrer Angehörigen zu eruieren oder sich damit zu beschäftigen. Das kann Angehörigen mit der Widerspruchslösung, der Widerspruchsentscheidung, tatsächlich erspart bleiben.
Deshalb sagen wir heute: Weg von der Entscheidungslösung hin zur Widerspruchsregelung. Denn die Zahlen zur Organspende – das haben wir heute mehrfach gehört – sind weiterhin sehr ernüchternd. Im Jahre 2025 haben in Deutschland nur 985 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet. Auf der Warteliste standen aber über 8 000 Personen. Und es ist mitnichten so, dass die Menschen per se gar nicht Organe spenden wollen; denn rund 85 Prozent der Bevölkerung in Deutschland stehen einer Organspende sehr positiv gegenüber. Wenn diese Menschen aber ihren Willen nicht bekunden, werden sie keine Organspender. Genau dieses Problem haben wir seit Jahren beobachtet.
Ich möchte an dieser Stelle ganz klar sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Es gibt sehr gute Gründe für die Entscheidungslösung, und es gibt auch sehr gute Gründe für die Widerspruchslösung – rechtliche, moralische und ethische Gründe. Es gibt aus meiner Sicht kein Richtig oder Falsch, kein Gut oder Schlecht. Gleichwohl sehen wir Handlungsbedarf, da die bisherigen Bemühungen – so haben es gerade unsere sachverständigen Ärztekollegen auch noch einmal dargelegt – dazu geführt haben, dass wir immer noch einen Mangel an Organen haben.
Mit der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jeder Mensch als potenzieller Organspender, sofern er zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Ein solcher Widerspruch kann niedrigschwellig jederzeit und ohne Angabe von Gründen erklärt werden und wird auch in einem Register dokumentiert, sodass es weder rechtlich noch tatsächlich Zweifel an der Entscheidung geben wird.
Ganz wichtig ist mir dabei: Die Widerspruchslösung bedeutet keineswegs einen Zwang zur Organspende. Niemand verliert das Recht, über seinen eigenen Körper zu bestimmen. Das Gegenteil ist der Fall. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt selbstverständlich vollständig erhalten. Die Entscheidung wird lediglich anders organisiert.
In den vergangenen Tagen haben wahrscheinlich viele von Ihnen wie ich Zuschriften zu dem Thema bekommen – darunter auch kritische Stimmen. Diese nehmen wir auch sehr ernst. Aber lassen Sie mich ungeachtet dessen, wie sich das Hohe Haus in den nächsten Monaten entscheiden wird, um etwas bitten: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte treffen Sie in jedem Fall eine Entscheidung, ob Sie Organspender werden wollen oder nicht, und das im allerbesten Fall schriftlich. Und erlauben Sie mir als ehemalige Betreuungsrichterin auch die inständige Bitte: Beschäftigen Sie sich mit dem Thema der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung – für Ihre Selbstbestimmung und auch für Ihre Familien.
Danke.