Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Sie haben heute – das sage ich jetzt als letzte Rednerin – eine unfassbar wichtige Debatte verfolgt, eine Debatte, in der es um weit mehr geht als nur um ein gesundheitspolitisches Fachthema. Es gibt wahrscheinlich kaum eine Debatte im Deutschen Bundestag, die so tiefgehend, die so persönlich ist wie die zur Organspende.
Sie haben es in allen Reden gehört: Es geht im Kern um zwei fundamentale Rechte, die wir achten, die wir gegeneinander abwägen, die wir aber niemals gegeneinander ausspielen dürfen. Es geht um das Leben schwerkranker Menschen, die auf ein Organ hoffen und warten, und es geht um die Würde und Selbstbestimmung der Menschen, die als Spenderinnen und Spender in Betracht kommen.
Die Einführung des Hirntodkriteriums im Transplantationsgesetz war 1997 ein wichtiger Schritt, um Rechtssicherheit zu schaffen und Vertrauen in die Organentnahme nach dem Tod zu stärken. Doch die Zahlen zeigen: Nicht alle Sorgen, die Menschen mit der Organspende verbinden, sind damit ausgeräumt. Denn es geht eben nicht nur um medizinische Fragen, sondern es geht um die eigene Befassung mit einer zutiefst ethischen, persönlichen und familiären Ausnahmesituation.
Gleichzeitig befindet sich aber auch die andere Seite in einer Ausnahmesituation. Denn für Patientinnen und Patienten auf Wartelisten ist der Mangel an Spenderorganen keine abstrakte Zahl, sondern er bedeutet für sie ein tagtägliches Bangen um ihr Leben.
Und dann gibt es da auch noch die Perspektive der zurückbleibenden Angehörigen. Denn jeder nicht dokumentierte Wille lässt Familienmitglieder in einer Ausnahmesituation mit einer schweren Entscheidung allein. Möglicherweise kommt dadurch eine Spende nicht zustande, obwohl die verstorbene Person dazu bereit gewesen wäre.
Deshalb bin ich der Meinung, dass die Widerspruchslösung einer ernsthaften Prüfung bedarf. Nicht weil sie die persönliche Freiheit geringschätzt, sondern weil sie den Menschen eine Entscheidung zumutet und diese Entscheidung zugleich respektiert. Wer nicht spenden möchte, der muss einfach, sicher und jederzeit widersprechen können. Wer aber nicht widerspricht, der stellt sich im Grundsatz in eine Solidargemeinschaft, die schwerkranken Menschen eine reale Lebensperspektive eröffnen kann.
Und das ist gerade kein Gegensatz zur Aufklärung. Im Gegenteil: Eine Widerspruchslösung kann nur dann Akzeptanz finden, wenn sie von einer umfassenden, ergebnisoffenen und gut zugänglichen Aufklärung begleitet wird. Jeder Mensch muss wissen, was Organspende bedeutet, welche medizinischen Voraussetzungen gelten, welche Rechte bestehen und wie ein Widerspruch erklärt werden kann. Dann bleibt die Entscheidung selbstbestimmt.
Deshalb zeigt sich eines am Ende dieser Debatte, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen Verständnis für beide Perspektiven. Wir brauchen Verständnis für die Sorge um Würde und Autonomie des sterbenden Menschen genauso wie für die Hoffnung derjenigen, die ohne Spenderorgan keine Zukunft haben. Sich mit einer Organspende nach dem eigenen Tod zu beschäftigen, kann richtig hart sein. Genauso schwer mag es aber sein, Angehörigen eines akut bedürftigen Empfängers zu erklären, dass eine Spende nicht zustande kommt, weil eine Entscheidung einfach nie dokumentiert wurde.
Deshalb ist es gut, dass diese Debatte, die wir heute führen, aufrüttelt und dass vom heutigen Tage – unabhängig von der endgültigen Entscheidung dieses Hauses – eine Botschaft ausgeht: Befassen wir uns alle mit dem Thema Organspende, solange wir es können! Dokumentieren wir es, und lassen wir unsere Liebsten nicht mit der Bürde einer solchen Entscheidung zurück! Dann kommen wir als Gesellschaft, als mögliche Spenderinnen und Spender und als mögliche Empfängerinnen und Empfänger zusammen. Und das wird sich lohnen.
Vielen Dank.