Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ende des Zweiten Weltkriegs vor rund 80 Jahren bedeutete für Europa die Befreiung vom Nationalsozialismus. Es markierte zugleich den Beginn einer Nachkriegszeit, die von millionenfachem Tod, zerstörten Städten, unermesslichem Leid, von Flucht, Vertreibung und Heimatverlust geprägt war.
Wenn wir heute über Flucht und Vertreibung sprechen, dann tun wir das mit einer doppelten Verantwortung. Wir erinnern an das Leid der Vertriebenen, und wir erinnern zugleich daran, dass dieses Leid nicht losgelöst betrachtet werden kann von den nationalsozialistischen Verbrechen, von der Vernichtungspolitik und von vorangegangenen Vertreibungen, etwa in Polen. Diese historische Einordnung soll nicht Leid gegeneinander aufrechnen, sondern sie ist eine notwendige Voraussetzung für eine Erinnerung, die empathisch sein und gleichzeitig ihrer Verantwortung gerecht werden kann.
Millionen Deutsche haben nach 1945 ihre Heimat verloren. Viele von ihnen kamen traumatisiert und mittellos in ein zerstörtes Land. Viele Familien, vielleicht auch von manchem hier im Hause, tragen diese Geschichte von Verlust und Neuanfang bis heute in sich. Auch diese Geschichten gehören zu einer Erinnerungskultur – nicht als Relativierung deutscher Schuld, sondern als ein Teil unserer deutschen Geschichte.
In meiner Heimat Aachen ist Europa keine abstrakte Idee. Man fährt jeden Tag über die Grenze, man geht einkaufen. Und man spürt, wie aus Feinden wieder Nachbarn und Freunde werden konnten. Und genau das ist die große Leistung der europäischen Nachkriegsordnung:
dass aus Schuld Verantwortung, dass aus Gewalt Verständigung, dass aus Grenzen Verbindungen werden konnten und dass aus einer Geschichte von unvorstellbaren Verbrechen der feste politische Wille erwachsen ist, Europa gemeinsam friedlich aufzubauen.
Aber wir sehen, dass diese Aussöhnung fragil bleibt. Dass zum Beispiel der Sudetendeutsche Tag erstmals in Tschechien stattfinden konnte, ist ein historisches Zeichen der Verständigung. Zugleich wurde er von politischem Streit und Protesten in Tschechien begleitet. Diese Aussöhnung war nie selbstverständlich, weder mit Tschechien noch mit Polen, mit Frankreich oder mit all den anderen Ländern. Sie musste über Jahrzehnte aufgebaut werden: durch Dialog und durch die Bereitschaft, die Perspektive des jeweils anderen ernst zu nehmen und anzuerkennen.
Erinnerungspolitik ist deswegen nie nur ein Blick zurück. Sie ist immer eine Entscheidung darüber, wie wir heute miteinander sprechen und aufeinander blicken. Wer an Flucht und Vertreibung erinnert, muss sich deswegen immer auch die Frage stellen, wie dadurch Versöhnung gestärkt werden kann, wie man das Leid der Betroffenen im Lichte historischer Verantwortung betrachtet und wie man europäische Verständigung vertieft, statt Gräben zu öffnen.
Genau daran muss sich auch die Bundesregierung messen lassen, etwa bei der Reform der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung. Wer dort Gewichte verschiebt, riskiert mehr als eine rein institutionelle Debatte. Er riskiert eine nationale Verengung, bei der die europäische Einordnung leiser und die deutsche Perspektive lauter wird. Diese Mahnung gilt umso mehr in einer Zeit, in der in Europa wieder Krieg herrscht, in der Vertreibung nicht nur ein Blick in die Vergangenheit, sondern bittere Realität in Europa ist.
Deswegen sollte unser Maßstab klar sein: Wir brauchen eine Erinnerungskultur, die nicht trennt, sondern die verbindet, die Trauer zulässt, ohne Perspektiven zu verengen, die Schmerz anerkennt, ohne Verantwortung zu verdrängen. Denn nur so wird aus Erinnerung Versöhnung, und so wird aus Europas Geschichte eine Verpflichtung für eine gemeinsame europäische Zukunft.
Vielen Dank.