Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten!
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rede ausschließlich zur Grundgesetzänderung, die hier vorgeschlagen worden ist.
Unser Rechtsstaat steht unter Druck. Verfassungsfeinde im In- und Ausland arbeiten gezielt daran, staatliche Institutionen zu delegitimieren, unabhängige Gerichte zu schwächen und Vertrauen in demokratische Verfahren zu zerstören. In einer solchen Lage dürfen wir nicht naiv sein. Wir müssen unseren Rechtsstaat widerstandsfähiger und resilienter machen gegenüber diesen schleichenden Angriffen.
Ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaates ist die freie, unabhängige Anwaltschaft. Ohne Anwältinnen und Anwälte, die sich allein ihrem Mandat und dem Recht verpflichtet fühlen, würde unser Rechtssystem nicht funktionieren. Sie sorgen dafür, dass Menschen ihre Rechte praktisch durchsetzen können. Sie sichern Waffengleichheit im Strafverfahren und ermöglichen eine unabhängige Kontrolle staatlichen Handelns.
Gerade deshalb nehmen wir als SPD-Fraktion den Schutz der Anwaltschaft sehr ernst. Wir haben die Initiative im Europarat für eine Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs unterstützt, genauso wie die Bundesregierung. Deutschland hat sich dieser Konvention ausdrücklich verpflichtet. Unsere Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sie persönlich vor Ort unterzeichnet. Eine Ratifizierung durch den Bundestag befindet sich bereits in Vorbereitung. Damit sichern wir international anwaltliche Kernwerte wie Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und freie Berufsausübung völkerrechtlich ab und stärken so den Zugang zum Recht.
Neben der Linksfraktion hier mit diesem Gesetzentwurf hat sich auch die Bundesrechtsanwaltskammer für ein neues Grundrecht auf unabhängige anwaltliche Hilfe im Grundgesetz ausgesprochen. Sie argumentiert, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sei bislang vor allem einfachgesetzlich geschützt und damit politisch leichter veränderbar. Angesichts weltweiter rechtsstaatlicher Erosion brauche es darum eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz, um den freien Zugang zum Recht dauerhaft abzusichern.
Gut ist, dass wir bereits heute ein gutes verfassungsrechtliches Schutzniveau haben: das Rechtsstaatsprinzip des Artikels 20, die Berufsfreiheit des Artikels 12, die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Sie bilden gemeinsam, flankiert durch die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Verfahrensrechte, einen robusten Rahmen für unabhängige anwaltliche Tätigkeit und für den Zugang zum Recht.
Trotzdem beschäftigen wir uns als SPD-Fraktion aktuell auch mit diesem Thema. Das Recht auf anwaltliche Unterstützung darf nicht eingeschränkt werden, weder durch unmittelbare Eingriffe in die Selbstverwaltung noch durch schleichende Gefährdungen, etwa über ökonomischen Druck oder politisch motivierte Repressionen. Deshalb müssen wir prüfen, ob die verfassungsrechtliche Funktion der Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege und Garant des Zugangs zum Recht zusätzlich im Grundgesetz abgesichert werden muss.
Ich will trotzdem erklären, warum dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit finden wird. Grundgesetzänderungen sind für uns Rechtspolitiker/-innen heilig. Wenn man also ernsthaft das Grundgesetz ändern will, dann entspricht es den Gepflogenheiten hier im Parlament, erst mal auf alle demokratischen Fraktionen zuzugehen; denn für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in diesem Haus. Um das Grundgesetz zu ändern, müsste man eben mit uns sprechen, und das ist bei diesem Thema leider nicht geschehen.
Ich danke Ihnen trotzdem für die Gelegenheit, über das Thema und das sicherlich gemeinsam verfolgte Ziel eines starken Rechtsstaats zu debattieren. Also gut, dass wir heute die Debatte geführt haben. Ein ernstgemeinter Versuch, das Grundgesetz zu ändern, ist dieser Gesetzentwurf aber leider nicht.