Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Stellen Sie sich vor: keine Staus dank sanierter heiler Straßen und Brücken, pünktliche Züge statt ewiger Verspätung auf maroder Schiene, ein Land, das endlich wieder funktioniert. Es wäre so schön. Diese Utopie wollen wir.
Doch für uns als AfD gilt ein klarer Grundsatz: Starke Infrastruktur ja, aber nicht gegen die Bürger. Genau hier liegt die einzige Frage, die heute wirklich zählt: Nutzt das, was Sie vorlegen, den Bürgern? Geht es ihnen morgen besser als heute? Die ehrliche Antwort lautet: Nein. Dieser Entwurf bringt uns dieser Utopie keinen einzigen Meter näher. Sie zünden mal wieder Nebelkerzen und nennen es ein Zukunftsgesetz.
Erster Punkt. Sie stellen fast jedes Verkehrsprojekt in das überragende öffentliche Interesse. Eine Autobahn: überragend. Eine Brücke: überragend. Sogar eine Raststätte: überragend. Das heißt: Es gibt keine ehrliche Abwägung mehr. Das Ergebnis steht vorher fest.
Sie glauben mir nicht?
Dann hören Sie doch mal auf die Sachverständigen! Frau Dr. Heß nennt es eine – Zitat – „inflationäre Ausweitung“, die den Begriff „entleert“.
Frau Dr. Rohleder spricht von einem „offensichtlich verfassungswidrigen“ Gesetz. Das sind die Worte der Gutachterinnen. Es ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot, Artikel 3 Grundgesetz.
Und das ist kein Versehen, sondern Methode bei Ihnen. Beim Wind machen Sie es längst genauso. § 2 EEG stellt den Windkraftausbau über alles, über Eigentum, über die Kommunen. Der Staatsrechtler Professor Boehme-Neßler nennt es verfassungswidrig und bringt es auf den Punkt – ich zitiere –: „Das Ergebnis liegt schon vorher fest. Erneuerbare Energien gehen immer vor.“ Zitat Ende. – Am Ende gewinnt bei Ihnen immer nur die Windlobby. Und wer zahlt? Der Bürger. Wo alles überragend ist, wird enteignet, ohne ehrliche Abwägung.
Den Bauern, der seit Generationen sein Land bestellt, übergehen Sie einfach.
Zweiter Punkt, und jetzt wird es richtig dreist bei Ihnen. Ihr eigener Änderungsantrag, im Ausschuss mal eben durchgewunken, lässt einen ganzen Artikel rückwirkend zum 24. Oktober 2025 in Kraft treten – rückwirkend! Sie ändern die Spielregeln im Nachhinein – das kennen wir schon – und kippen mit einer Generalklausel die Doppelförderungsverbote, einfach so. Im Klartext: Milliarden sollen mehrfach fließen dürfen, die Kontrolle wird ausgehebelt. Das ist keine seriöse Politik, das ist Trickserei am Steuerzahler, und Sie wissen es ganz genau.
Meine Damen und Herren, all das beweist genau unseren Satz: Starke Infrastruktur ja, aber nicht gegen die Bürger. – Denn Sie bauen hier gegen das Eigentum, gegen das Recht und gegen den Geldbeutel der Menschen. Das ist das glatte Gegenteil von Bürgernähe. Und weil es so absurd ist: Während echte Brücken einsturzgefährdet sind, träumen Sie von Radwegen auf Autobahnbrücken. Selbst die Bauindustrie hat Ihnen gesagt: Streichen, das bremst nur.
Wir als AfD legen einen klaren Änderungsantrag vor: Streicht das verfassungswidrige „überragende öffentliche Interesse“, baut Bürokratie ab, statt sie zu tarnen! Baut, was das Land braucht – stabile Brücken, intakte Schienen –, für die Bürger, nicht über ihre Köpfe hinweg! Deshalb lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab.
Und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, nicht weil wir moderne Infrastruktur nicht wollen, sondern weil wir sie wirklich wollen, ehrlich, für die Menschen. Denn: Starke Infrastruktur ja, aber nicht gegen die Bürger. Und, liebe Kollegen von den älteren Parteien, hören Sie bitte endlich auf, von Zukunft zu reden! Die Zukunft gestalten wir als AfD. Die Zukunft, die sind wir, wer sonst?