Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Demokratie stärken“ – so sind die beiden Anträge der Linken überschrieben. Schaut man hinein, stellt man aber schnell fest: Stärker wird die Demokratie dadurch nicht, ganz im Gegenteil. Denn Die Linke macht mit diesen Anträgen dort weiter, wo ihr neuer Vorsitzender Luigi Pantisano am vergangenen Wochenende angefangen hat, indem er der Union „faschistische Politik“ vorgeworfen hat. In ihrem Antrag wirft Die Linke gleich der ganzen Bundesregierung, also CDU, CSU und SPD, vor, sie lasse sich ihre politische Agenda von rechts außen, namentlich der AfD, diktieren.
Wer solche haltlosen Vorwürfe in parlamentarischen Anträgen erhebt, der betreibt keine seriöse parlamentarische Arbeit, der betreibt einmal mehr platten politischen Populismus.
Und er zeigt, dass diese unsägliche Aussage von Luigi Pantisano, der ja ausweislich seines Wahlergebnisses auch in der eigenen Partei nicht sonderlich beliebt ist, eben kein einmaliger Ausrutscher war, sondern dass Populismus, Diffamierung und Hetze gegen die politische Mitte in der Linken längst System haben. CDU, CSU und SPD werden von ihr in eine Reihe mit Rechtsaußen, die Union sogar mit Faschisten gestellt. Wer so redet und schreibt, der stärkt nicht die Demokratie, der beschädigt sie, und der zeigt seine antidemokratische und demokratiefeindliche Fratze, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD lassen uns übrigens von niemandem unsere politische Agenda diktieren,
weder von Ihnen von der AfD noch von Ihnen von den Linken. Denn wir stehen, anders als Sie, fest auf dem Boden von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.
Unser Maßstab ist das Grundgesetz. Unser Maßstab ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Das haben wir miteinander in 75 Jahren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bewiesen – ganz anders übrigens als Sie von der Linken und vor allem Ihre Vorgänger von der SED, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neben zwei Anträgen präsentiert uns Die Linke dann noch einen Gesetzentwurf. Artikel 19 des Grundgesetzes soll geändert werden. Ein neuer Absatz 5 soll jedem Menschen das Recht garantieren, sich in rechtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Das überzeugt schon in der Sache nicht. Die behauptete verfassungsrechtliche Schutzlücke gibt es schlicht und ergreifend nicht. Das Grundgesetz kennt zwar kein Anwaltsgrundrecht – seine Mütter und Väter haben sich sogar bewusst dagegen entschieden –, mit dem Rechtsstaatsprinzip, der Garantie effektiven Rechtsschutzes, dem Anspruch auf rechtliches Gehör und der auch anwaltlichen Berufsfreiheit schützt und sichert unser Grundgesetz aber schon heute die Anwaltschaft und deren Unabhängigkeit sowie die anwaltliche Beratung und Vertretung. Wer anwaltliche Hilfe braucht, der bekommt sie in Deutschland und ist nicht schutzlos, und so wird es auch in Zukunft sein.