Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Überschrift dieses Antrags könnte man meinen, die Fraktion Die Linke möchte die Meinungsfreiheit stärken und unsere Demokratie widerstandsfähiger machen. Wer den Antrag liest, findet dort aber alles Mögliche: die Bundeszentrale für politische Bildung, Regenbogenflaggen, Migrationspolitik, Russlandsanktionen, Demonstrationen; und irgendwo dazwischen findet sich auch noch das Wahlalter ab 16.
Meine Damen und Herren, bemerkenswert ist übrigens auch, worüber wir heute nicht mehr sprechen. Ursprünglich sollte diese Debatte gemeinsam mit derjenigen über den Antrag der Linken zum Wahlrecht für Ausländer geführt werden. Dieser Antrag ist inzwischen von der Tagesordnung verschwunden. Das ist durchaus erstaunlich; denn noch vor wenigen Tagen sollte uns auch dieser Antrag als Beitrag zur Stärkung der Demokratie verkauft werden.
Offenbar war man sich am Ende selbst nicht mehr ganz sicher, ob dieses Vorhaben sich politisch und verfassungsrechtlich wirklich überzeugend vertreten lässt, und von uns wird es auch zu Recht abgelehnt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber auch die übriggebliebenen Anträge überzeugen nicht; denn das ist kein Antrag zur Meinungsfreiheit. Das ist ein Sammelsurium linker Lieblingsprojekte, zusammengehalten von einer Überschrift, die deutlich mehr verspricht, als der Inhalt hält.
Besonders deutlich wird das beim Thema „staatliche Neutralität“. Die Linke behauptet, das Neutralitätsgebot werde missverstanden, und fordert, staatliche Institutionen müssten deutlicher Haltung zeigen.
Die Bundeszentrale für politische Bildung soll dazu sogar gesetzlich verpflichtet werden.
Natürlich verteidigt der Staat die Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Aber genau deshalb muss er politisch neutral bleiben, wenn er glaubhaft sein will. Seine Aufgabe ist es, den demokratischen Wettbewerb zu gewährleisten, nicht, selbst Teil dieses Wettbewerbs zu sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Punkt hat mich, ehrlich gesagt, überrascht. Während Europa seit Jahren mit russischen Desinformationskampagnen und hybriden Bedrohungen konfrontiert ist, widmet Die Linke einen Teil ihres Antrags der Forderung, EU-Sanktionen gegen Desinformationsakteure zurückzunehmen und die Namen einzelner Personen von der Sanktionsliste zu streichen. Ich frage Sie: Ist das wirklich Ihre Priorität, wenn wir über die Stärkung unserer Demokratie reden, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Sie beklagen zu Recht Hass und die Verrohung der politischen Debatte. Wir erleben es tagtäglich: Kommunalpolitiker, Bürgermeister und Abgeordnete sehen sich immer häufiger Beleidigungen, Bedrohungen und sogar Angriffen ausgesetzt. Erst vor wenigen Tagen wurde das Auto des Staatssekretärs de Vries Ziel eines mutmaßlich linksextrem motivierten Anschlags.
Ja, nicht jede dumme Bemerkung muss strafrechtlich verfolgt werden. Diese müssen wir ein Stück weit auch aushalten. Aber gerade Kommunalpolitiker dürfen sich nicht persönlichen Bedrohungen ausgesetzt sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dass Sie Kommunalpolitiker besonders schützen wollen, ist auch schon der einzige Lichtblick in Ihrem Antrag. Aber wenn Sie dieses Anliegen ernst nehmen, dann machen Sie doch einfach Ihre Arbeit. Aber nein, an mehreren Stellen fordern Sie die Bundesregierung wieder auf, Gesetzentwürfe vorzulegen. Wenn Sie von Ihren Ideen überzeugt sind, dann legen Sie selbst einen Gesetzentwurf vor. Aber verlangen Sie nicht von dieser Bundesregierung, die Oppositionsarbeit für Sie zu erledigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch beim Wahlalter bleibt Die Linke ihrem Muster treu. Bestehende Regeln werden infrage gestellt, ohne überzeugend zu erklären, warum. Unsere Rechtsordnung orientiert sich bei der Feststellung der persönlichen Reife regelmäßig an der Volljährigkeit mit 18 Jahren. Diese Grenze hat sich bewährt. Aber ja, sicher kann man darüber diskutieren; ich will mich dieser Diskussion auch nicht grundsätzlich verschließen. Aber wer das Wahlalter für die Bundestagswahl verschieben will, trägt eine besondere Begründungslast.
Ja, wir entscheiden hier auch über Sachverhalte, die 16- und 17-Jährige betreffen. Aber wir entscheiden auch über Sachverhalte, die andere Bevölkerungsgruppen betreffen. Das ist das Wesen einer repräsentativen Demokratie. Mehr Wahlberechtigte bedeuten eben nicht automatisch mehr Demokratie. Ihr Antrag überzeugt insoweit nicht. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Vielen Dank.