Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Digitalisierung macht auch vor dem Luftverkehr nicht halt. Das ist weder überraschend noch grundsätzlich problematisch. Viele Reisende nutzen heute bereits digitale Bordkarten, Online-Check-in und automatisierte Gepäckaufgaben und tun dies selbstverständlich ohne großes Aufheben. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass nun auch die Fluggastabfertigung weiter digitalisiert werden soll.
Der vorliegende Gesetzentwurf schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen. Künftig sollen Luftfahrtunternehmen unter bestimmten Bedingungen Daten aus Reisepässen und Personalausweisen auslesen und für einen biometrischen Abgleich nutzen dürfen. Die Bundesregierung verspricht sich davon schnellere Abläufe, kürzere Wartezeiten und eine Entlastung der Flughäfen.
Diese Ziele sind vernünftig. Gerade der Luftverkehrsstandort Deutschland leidet seit Jahren unter steigenden Kosten, Personalmangel und einer immer weiter zunehmenden Bürokratie. Wer regelmäßig an deutschen Flughäfen unterwegs ist, weiß aus eigener Erfahrung, dass jede sinnvolle Vereinfachung der Abläufe mehr als willkommen ist. Trotzdem gibt es Punkte, die wir kritisch sehen.
Der Gesetzentwurf greift in einen besonders sensiblen Bereich ein. Es geht um biometrische Daten. Es geht um die Verarbeitung von Passbildern. Es geht um Informationen, die weit über die üblichen Angaben auf einer Bordkarte hinausgehen und die im Falle eines Missbrauchs nicht einfach zurückgenommen werden können.
Die Bundesregierung verweist auf die Datenschutz-Grundverordnung, auf technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und auf Löschfristen. Das ist richtig und notwendig. Gleichzeitig bleibt die Frage bestehen, ob die vorgesehenen Schutzmechanismen in der Praxis tatsächlich dauerhaft ausreichen.
Datensicherheit ist kein Zustand, der einmal hergestellt wird und anschließend für alle Zeiten besteht. Sie muss ständig überprüft, angepasst und weiterentwickelt werden. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben für regelmäßige, unabhängige Audits enthalten hätte.
Stattdessen bleibt es bei allgemeinen Verweisen auf bestehende Regelwerke. Das reicht uns nicht.
Ein weiterer Punkt betrifft die Freiwilligkeit. Im Gesetz steht, dass jeder Fluggast weiterhin auf herkömmlichem Wege abgefertigt werden kann. Das begrüßen wir ausdrücklich. Entscheidend wird allerdings sein, wie diese Regelung im Alltag tatsächlich umgesetzt wird. Niemand darf durch längere Wartezeiten, schlechtere Schalterbesetzung oder sonstige organisatorische Nachteile indirekt dazu gedrängt werden, biometrische Verfahren zu nutzen. Die Freiwilligkeit muss mehr sein als ein bloßes Lippenbekenntnis im Gesetzestext.
Die Vollzugspraxis an den Flughäfen wird darüber entscheiden, ob dieses Versprechen eingehalten wird. Wir werden das genau beobachten.
Kritisch sehen wir außerdem die vorgesehene Löschfrist. Nach dem Entwurf sollen bestimmte Daten spätestens drei Stunden nach dem Abflug gelöscht werden. Diese Frist erscheint willkürlich gewählt. Flugverspätungen, Umleitungen oder technische Zwischenfälle gehören zum Alltag des Luftverkehrs. Solange ein Flug noch nicht abgeschlossen ist, kann ein berechtigter Bezug zum jeweiligen Beförderungsvorgang bestehen. Aus unserer Sicht wäre es sachgerechter, die Löschung an die tatsächliche Landung des Flugzeuges zu knüpfen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Regelung im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren.
Schließlich möchten wir einen Punkt ansprechen, der im bisherigen parlamentarischen Verfahren zu wenig Beachtung gefunden hat: die Frage der technischen Vereinbarkeit. Biometrische Systeme an Flughäfen sind keine nationalen Insellösungen. Sie müssen mit europäischen und internationalen Systemen kompatibel sein. Hier wäre eine stärkere Abstimmung auf EU-Ebene sinnvoll gewesen, bevor nationale Fakten geschaffen werden.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie diese Frage in den europäischen Gremien aktiv vorantreibt.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns eine gründliche Begründung des Nutzens gewünscht. Die erwarteten Entlastungen beruhen auf Annahmen, die sich erst noch in der Praxis bewähren müssen. Belastbare Zahlen oder Erfahrungswerte aus vergleichbaren Verfahren im Ausland hätten die Diskussion erheblich erleichtert.
Doch das, was hier gemacht wird, ist nicht der große Rettungsanker für unsere Luftfahrtindustrie. Das wäre nämlich die Abschaffung der Luftverkehrsteuer. Aber dazu fehlt Ihnen ja der Mut,
obwohl selbst Ihre Sachverständigen mit dem Hinweis, dass mittel- und langfristig die Steuereinnahmen sich erhöhen und nicht weniger werden würden, dieses klar empfohlen haben.
Wenn wir den Luftverkehr wirklich wieder auf die Beine bringen wollen, dann müssen wir endlich mal anfangen, den Luftverkehr auch wieder nach Deutschland zu locken. Mit der Digitalisierung der Flugabfertigung alleine werden wir das nicht schaffen.
Dennoch erkennen wir an, dass der Gesetzentwurf praktische Verbesserungen ermöglichen kann: Die Freiwilligkeit bleibt erhalten, Datenschutzvorgaben sind verankert, und die Verfahren können den Luftverkehr effizienter machen.
Deshalb wird die AfD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. Die Zustimmung erfolgt nicht aus Begeisterung, sondern weil die Vorteile nach unserer Bewertung die bestehenden Risiken überwiegen. Die offenen Fragen bleiben bestehen, und wir werden die weitere Entwicklung dieses Verfahrens kritisch begleiten.
Vielen Dank. Und ich wünsche allen ein schönes Wochenende.