Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Für die Schüler in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland ist es heute der letzte Schultag in diesem Schuljahr. Es geht ab in die Sommerferien. Ich wünsche allen schöne Ferien. Für viele Millionen Familien in unserem Land geht es daher demnächst in den wohlverdienten Sommerurlaub, und viele freuen sich auf ihre Reise. Dabei nutzen die einen das Auto, die anderen das Familienticket der Deutschen Bahn, und viele nutzen das Flugzeug – jeder so, wie er will.
Niemand wünscht sich lange Staus, niemand wünscht sich Verspätungen an den Flughäfen, und niemand wünscht sich lange Schlangen am Check-in. Eine Minute Einsparung, das sind bei 200 Menschen 200 Minuten, also drei Stunden. Auch so kann man eine Rechnung aufstellen, liebe Linke.
Damit aber der Urlauber am Flughafen künftig noch erholsamer starten kann, wird mit dem vorliegenden Gesetz zur digitalen Fluggastabfertigung die Digitalisierung vorangetrieben, werden Prozesse vereinfacht, und damit wird die Wettbewerbsfähigkeit unseres Luftfahrtstandortes Deutschland zusätzlich verbessert. Fliegen soll bequem sein, Fliegen soll Spaß machen, und das positive Fluggasterlebnis soll am Check-in beginnen. Damit dies aber funktioniert, sind diverse Gesetzänderungen nötig. Mit Änderungen des Luftverkehrsgesetzes, des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes, des Aufenthaltsgesetzes und des Freizügigkeitsgesetzes wird die digitale Fluggastabfertigung umgesetzt. Konkret bedeutet dies: Luftfahrtunternehmen können beim Check-in von Passagieren künftig zusätzlich zum gewohnten Verfahren die Passagierdaten auch digital aus Reisepässen, aus Personalausweisen auslesen und verarbeiten. Dies ist für die Passagiere – es wurde angesprochen – jedoch freiwillig. Ich bin aber davon überzeugt: Viele Reisende werden sich für diesen einfachen Komfort entscheiden und ihn künftig sehr gerne nutzen.
Entscheidend ist beim vorliegenden Gesetz aber auch das Thema Sicherheit. Ausweisfälschungen – das wurde angesprochen – haben aufgrund vorgeschriebener Echtheitsprüfung keine Chance. Und durch ganz klare Vorgaben für die Nutzung und Löschung personenbezogener Daten wird der Datenschutz sichergestellt. Klare Regeln! Wir setzen auf einen funktionierenden Rechtsstaat, was Sie nach Ihren Ausführungen anscheinend nicht machen.
Klar ist aber auch: Die Möglichkeit bleibt für die Passagiere, wie schon gesagt, freiwillig. Wer will, der kann den Service nutzen, das muss er aber nicht.
Grundsätzlich ist daher festzuhalten: Einfachere und schnellere Abläufe in der Abfertigung, das ist gut für unsere Flughäfen; das ist gut für unsere Airlines, das ist gut für alle Passagiere, und es ist gut für die gesamte deutsche Luftfahrt.
Zahlen, welche auch der Normenkontrollrat für nachvollziehbar hält, unterstreichen dies. Herr Ploß hat es angesprochen: Entlastungen für die Unternehmen von rund 63 Millionen Euro. Und unsere Bürgerinnen und Bürger sparen, wenn man mal alles zusammenrechnet, am Check-in über 1 Million Stunden an Wartezeit. Die gesamte Luftfahrtwirtschaft begrüßt diese Entlastungen, und für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, für die Passagiere wird es komfortabler. Daher sollten wir dieses Gesetz schnellstmöglich umsetzen.
Meine Damen und Herren, gerade als bayerischer Abgeordneter freue ich mich über dieses Gesetz; denn auch in meiner Heimat hat der Luftverkehr große Bedeutung. Bayern ist Luftfahrtland. Allein der Flughafen München mit seinen rund 37 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat im vergangenen Jahr rund 40 Millionen Menschen abgefertigt. Schön, dass wir nun für diese 40 Millionen und alle anderen Flugpassagiere in unserer Republik noch mehr Komfort beim Check-in schaffen können.
In diesem Sinne wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern schon jetzt schöne, erholsame Sommerferien. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung; denn es bringt einen Mehrwert für alle.
Danke schön.