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87. Sitzung
Freitag, 26. Juni 202621. Wahlperiode, 87. Sitzunga) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 — b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Denise Loop, Dr. Lena Gumnior, Marlene Schönberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Menschenhandel – historisch atmet dieses Wort den Geist des Sklavenhandels, aber das wäre zu kurz gegriffen. Es geht um mehr als nur um Verschleppung. Es geht um sexuelle Unterwerfung und Ausbeutung von Frauen und Kindern, um Zwangsprostitution, um Ausbeutung von Arbeitskraft bis zur Zwangsarbeit, um Zwangsehen, Zwangsadoptionen, auch um Genitalverstümmelung, eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. All das ist nur möglich, wenn Menschen ihr Menschsein genommen wird, wenn der Mensch zur Ware, zur Handelsware wird.

Meine Damen und Herren, darin, dass dies entschieden und konsequent zu bekämpfen ist, sind wir uns wohl alle einig. Und da spreche ich nicht nur für mich, sondern wohl für das gesamte Haus, zumindest für die Fraktion der AfD.

Beifallbei der AfD

Sie sprechen nicht in unserem Namen!

Die Richtlinie stammt aus dem Jahre 2024 und ist bis zum 15.07.2026 in nationales Recht umzusetzen. Es ist das dritte Mal, dass die Umsetzung einer Richtlinie oder eines Urteils des Verfassungsgerichts kurz vor Fristablauf durchgebracht werden soll. Und: Braucht es wirklich erst eine EU-Richtlinie, bis die Bundesregierung tätig wird? Braucht es erst eines Anstoßes von außen? Sämtliche vorgenannten Verbrechen kann man auch erkennen, wenn man mal mit offenen Augen durch dieses Land geht, Frau Staatssekretärin.

Beifallbei der AfD

Wer den Gesetzentwurf der Bundesregierung liest, der erkennt einen textgewordenen Pflichtenkatalog: Tatbestände werden umsortiert, geringfügig ergänzt, Formulierungen neu gefasst, Strafandrohungen moderat erhöht. Immerhin: Wie von der EU vorgegeben, wandern nun verschiedene Ausprägungen der Ausbeutung – das hat die Frau Staatssekretärin richtig gesagt – in den Komplex der Begrifflichkeit „Menschenhandel“. Das ist doch schon was. Der Beratung im Ausschuss und der Sachverständigenanhörung sehen wir daher gerne entgegen.

Aber wir haben ja auch noch den Antrag der Bündnisgrünen zu beraten, deren übliche Sprachmuster dem Antrag wie folgt entnommen werden können: Patriarchalische Machtstrukturen seien die tiefere Ursache der globalen Ausbeutungsindustrie, es müsse eine neue Bürokratie zur Verbesserung der Betroffenenrechte installiert werden, die Nichtregierungsorganisationen müssten noch mehr aufgepäppelt werden, es bedürfe eines weiteren Nationalen Aktionsplans, eine „Nationale Koordinierungsstelle Menschenhandel“ – Sie meinen wohl eine Koordinierungsstelle gegen den Menschenhandel – solle eingerichtet werden, Schutzunterkünfte, bla, bla, blubb.

Daneben sollen aufenthaltsrechtliche Vorschriften zugunsten von Betroffenen geändert werden, was dann zu einem pauschalen Aufenthaltsrecht in unserem Land führt. Ich kann gar nicht abschätzen, was ich hierzu alles ausführen könnte. Aber nehmen Sie bitte eines mit: Es entspricht unserer Rechtsordnung und auch unserem Menschenbild, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Eine Pauschalvorgabe, wie von den Bündnisgrünen gefordert, lehnen wir ab.

Beifallbei der AfD

Meine Damen und Herren, während der Gesetzentwurf in den Beratungen vielleicht noch entscheidende Besserung erfahren kann, führt mich der Antrag der Bündnisgrünen zu folgendem Fazit: Die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung ist viel zu wichtig, als dass man dies einer links-grünen Ideologie und deren Flausen überlassen dürfte.

Vielen Dank.

Beifallbei der AfD
Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD