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87. Sitzung
Freitag, 26. Juni 202621. Wahlperiode, 87. Sitzunga) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 — b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Denise Loop, Dr. Lena Gumnior, Marlene Schönberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Betroffene besser schützen – Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
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Also, Leihmutterschaft ist bei uns nicht erlaubt und darf auch in keiner Form durchgeführt werden. Und sollte jemand jemanden für eine Leihmutterschaft benutzen, die illegal bei uns ist, so fällt das – das ist hier noch mal aufgenommen – unter den Tatbestand des Menschenhandels. Mehr ist es nicht.

Beifallbei der CDU/CSU