Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In Deutschland, direkt bei uns vor der Haustür, werden Zehntausende Menschen brutal ausgebeutet: in Bordellen, auf dem Bau oder auf Schlachthöfen. Deshalb ist für uns eines klar: In Deutschland darf es keine brutale Ausbeutung geben. Wir müssen härter gegen diesen Missbrauch vorgehen. Und das wollen wir mit diesem Gesetz tun.
Die Schicksale der Betroffenen, die etwa der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel auf seiner Internetseite anonymisiert darstellt, sind erschütternd.
Da ist Irina, die mit der falschen Versprechung, in der Gastronomie arbeiten zu können, nach Deutschland gelockt wurde und dann in Deutschland brutal von Zuhältern vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen wurde.
Da ist Alina, die in der Hoffnung, in Deutschland arbeiten zu können, eine Stelle in einem Haushalt annahm, wo sie sieben Wochen lang von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts durcharbeiten musste, weder freie Tage bekam noch Lohn.
Und besonders erschütternd sind die Beispiele, bei denen Minderjährige ausgebeutet werden, so wie Matha aus Eritrea, die an einen arabischen Scheich verkauft wurde und als Zwölfjährige der Familie für alle Dienste unter sklavenähnlichen Bedingungen zur Verfügung stehen musste.
Diese erschütternden Beispiele zeigen: Wir müssen härter gegen Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland vorgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen erhöhen wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird in einen eigenen Straftatbestand gefasst.
Künftig muss der Täter keinen Vermögensvorteil haben. Jeglicher Profit oder Vorteil ist erfasst, um den Tatbestand der Ausbeutung zu verwirklichen. Auch das Unterstützen von Ausbeutung, etwa durch die Gewährung von Wohnraum oder Aufenthalt, wird zukünftig strafbar sein.
Und bei der Ausnutzung von Zwangsprostituierten muss für eine Strafbarkeit der Freier zukünftig nicht mehr die Zwangslage erkennen, sondern es reicht, wenn er eine schutzbedürftige Lage der betroffenen Frau erkennen konnte.
Bei dem Straftatbestand des Menschenhandels definieren wir den Begriff der Ausbeutung neu und präziser, damit alle Formen von Ausbeutungen erfasst und strafrechtlich abgedeckt sind.
Und ganz wichtig: Wir stellen zukünftig auch die Nachfrage von Dienstleistungen eines Opfers von Menschenhandel unter Strafe. Wer erkennt, dass er eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, die von einem Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel erbracht wird, macht sich zukünftig strafbar. Wir können verlangen, dass Personen genau hinschauen, wen sie beschäftigen, von wem sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Wer Dienstleistungen in Anspruch nimmt, bei denen er erkennen konnte, dass sie durch Ausbeutung erbracht werden, macht sich zukünftig strafbar.
Die schärfsten und besten Gesetze bringen nichts, wenn wir die Nachweise der Taten nicht erbringen können. Deswegen ist es richtig, dass wir der Polizei in diesen Fällen jetzt mehr Telekommunikationsüberwachungsmöglichkeiten an die Hand geben, indem wir den Straftatenkatalog nach § 100a Strafprozessordnung ausweiten.
Und ich will an dieser Stelle auch zumindest kurz gesagt haben: Es ist gut, dass wir mit dem Pakt für den Rechtsstaat jetzt endlich vorankommen. Ich hoffe, dass wir bald die Situation haben, dass die Länder die 240 Millionen Euro, die der Bund, der eigentlich nicht zuständig ist, –