Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Der Minister ist geflohen, dabei wollte ich ihn gerade loben, weil nicht alles schlecht ist an seinem Gesetzentwurf.
Wir begrüßen zum Beispiel den Versuch, Bürokratie abzubauen für deutsche Familien. Wir begrüßen es, dass sich junge Eltern in den ersten Wochen nach der Geburt eben nicht mit Papierkram beschäftigen müssen. Das ist doch mal ein guter Ansatz, wenn auch ein sehr vorsichtiger Ansatz.
Und wir begrüßen außerdem, dass man eine gewisse Vorsicht walten lässt, dass man die antragslose Gewährung von Kindergeld erst mal nur auf Inlandsfälle beschränkt und die problematischen Fälle, die grenzüberschreitend stattfinden und missbrauchsanfälliger sind, erst mal außen vorlässt.
Wir begrüßen außerdem, dass man hier das antragslose Verfahren nur dann durchführt, wenn es eine zweifelsfreie Datenlage gibt, wenn also beispielsweise das Kind wirklich existiert.
Also nicht alles ist schlecht an diesem Gesetzentwurf. Gleichwohl haben wir Punkte, die wir kritisieren.
Ich möchte mal anfangen mit einem sehr wichtigen Punkt, und der betrifft das Thema Strafverfolgung; denn mit diesem Gesetzentwurf werden Strafbarkeits- und Beweislücken geschaffen. Heute ist es so, dass ein unterschriebener Kindergeldantrag das zentrale Beweisstück gegen Missbrauch ist. Gibt es eine falsche Angabe, dann ist es eine aktive Steuerhinterziehung bzw. Betrug. Aber wie soll dieser Beweis geführt werden, wenn es gar keinen unterschriebenen Antrag mehr gibt?
Ich will mal ein ganz konkretes Beispiel aufmachen: Eine Familie zieht mit den Kindern ins Ausland. Heute sagt die Staatsanwaltschaft: Moment mal, Sie haben mit der Unterschrift zugesichert, jede Änderung zu melden. – Und zukünftig fragt sich die Familie: Welcher Antrag? Ich habe nichts unterschrieben. – Dieses Gesetz schafft also eine Lücke, die am Ende sehr teuer werden kann, wie ich gleich ausführen werde. Man hätte dieses Problem einfach lösen können mit einer förmlichen Belehrung über Meldepflichten. Das kostet nichts und hätte die Lücke geschlossen. Aber nichts davon steht im Gesetz.
Weil uns allen ja die Fakten so wichtig sind: Im Jahr 2024 gab es 140 000 Verdachtsfälle von Kindergeldmissbrauch. Es gab 100 000 steuerrechtliche Ermittlungsverfahren. Und am Ende beliefen sich die Rückforderungen auf 321 Millionen Euro – pro Jahr wohlgemerkt. Und das alles ermittelt aufgrund eines unterschriebenen Antrages auf Kindergeld. Und die Antwort der Bundesregierung angesichts dieser Problemlagen, die wir Jahr für Jahr haben, ist, die Unterschrift abzuschaffen. Das ist ein Ansatz, den wir mit Sicherheit nicht unterstützen werden, weil es an der Zeit sein muss in unserem Land, dass wir den Missbrauch von Sozialleistungen konsequent bekämpfen.
Die zweite Kritik, die wir üben, ist, dass wir hier in einer großen Überschrift stehen sehen: antragsloses Kindergeld. Aber Sie alle haben den Gesetzentwurf ja hoffentlich gelesen. Bei vollständiger Umsetzung reden wir am Ende von 40 Prozent der Kindergeldzahlungen, die antragslos erfolgen werden. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass bei 60 Prozent der Kindergeldzahlungen Anträge in althergebrachter Form ausgefüllt und unterschrieben werden müssen. Wenn ein Minister verspricht: „kein Papierkram mehr nach der Geburt“, aber dann sechs von zehn Familien weiter Anträge ausfüllen müssen, dann täuscht er die Öffentlichkeit. Dieses Gesetz sollte nicht „antragsloses Kindergeld“ im Titel führen, sondern ehrlicherweise müsste es heißen: Kindergeld meistens mit Antrag. Und auch das unterstützen wir nicht, weil wir der Meinung sind, die Politik muss gegenüber den Bürgern ehrlich sein. Diese Bundesregierung ist gegenüber den Bürgern nicht ehrlich.
Der dritte Punkt, der ausgeklammert wird, betrifft eine Gerechtigkeitsfrage. Es geht um diese sogenannten Auslandsüberweisungen von Kindergeld. Darüber haben wir hinreichend diskutiert. Da möchte ich Ihnen nur entgegenhalten: Sie tun so, als sei es absurd, was wir fordern.
Aber was Sie an Fakten haben unterlassen zu sagen, ist, dass der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert hat, genau das umzusetzen, was wir seit zehn Jahren fordern. Was Sie auch unterlassen haben, ist, zu erwähnen, dass die Innenministerkonferenz erst vor zwei Wochen auch beschlossen hat, endlich das Kindergeld, das ins Ausland geht, an die Kosten vor Ort anzupassen. Wenn Sie sich hierhinstellen und die Moralapostel spielen und sagen, wir würden hier Fakten unterschlagen, dann sage ich Ihnen: Fassen Sie sich bitte an die eigene Nase!
Zu guter Letzt noch ein Wort zum Entschließungsantrag der Grünen. Er eröffnet mit dem Befund, jedes fünfte Kind wachse in Armut auf. Was Sie aber verschweigen, ist, dass die Armutsgefährdungsquote von deutschen Kindern bei gerade mal 9 Prozent liegt – und das ist schon schlimm genug –, bei ausländischen Kindern bei 33 Prozent.
Jedes dritte Kind mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft lebt in Armut. Sie blenden diese Realität aus, und Sie blenden sie aus, weil Sie alle zusammen diese Realität geschaffen haben.
Diese erschütternden Zahlen über Armut in Deutschland sind das Ergebnis Ihrer Einwanderungspolitik. Diesen Kurs werden wir nicht länger fortführen.