Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf die heutige Tagesordnung zu setzen. Mit diesem Gesetz bewahren wir Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung vor Kosten in Milliardenhöhe, die ansonsten mit den derzeit geltenden Regelungen auf sie zukommen würden. Stattdessen schaffen wir einfache, flexible und technologieoffene Regelungen und geben den Menschen die Wahlfreiheit beim Heizungstausch zurück.
Mit diesem pragmatischen Ansatz stellen wir zudem die Einhaltung der Klimaziele sicher,
und wir setzen mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um, deren Umsetzungsfrist bereits Ende Mai abgelaufen ist. Damit ist nachvollziehbar, weshalb wir wollen, dass die Regelungen so schnell wie möglich in Kraft treten.
Warum nun diese Geschäftsordnungsdebatte heute Morgen? Die Linken sind vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunkts zu verhindern.
In der Koalition haben wir vereinbart, die Entscheidung in Karlsruhe aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht abzuwarten, bevor wir die Debatte aufsetzen. So hatte ich es auch am Dienstag gegenüber den Fraktionen angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden und die Organklage abgewiesen, so wie wir es erwartet hatten. Erst vor zwei Tagen hatten wir eine Geschäftsordnungsdebatte über die Aufsetzung der GKV-Reform auf die heutige Tagesordnung. Zwischendurch gab es mehrere Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht, um Entscheidungen hier im Deutschen Bundestag zu verhindern. Und das alles ist Ihr gutes Recht. Aber lassen Sie uns die Entscheidung doch vor allem in der Sache treffen, anstatt zu versuchen, die Debatte mit Geschäftsordnungsanträgen und offensichtlich wenig aussichtsreichen Klagen zu verhindern, meine Damen und Herren.
Beim Gebäudemodernisierungsgesetz gab es genauso wie bei der GKV-Reform ein geordnetes und transparentes parlamentarisches Verfahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 13. Mai beschlossen. Am 11. Juni fand hier im Deutschen Bundestag die erste Lesung statt. Im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie wurde die beabsichtigte Neuregelung ausführlich beraten. Auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde rechtzeitig am 4. Juli und damit vier Tage vor der abschließenden Ausschussberatung im Ausschuss verteilt. Also: Jeder, der sich in die Beratungen einbringen wollte, konnte das in diesem geordneten Verfahren tun.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen, ich fordere Sie deshalb auf: Stimmen Sie unserem Aufsetzungsantrag zu, lassen Sie uns hier im Plenum die Auseinandersetzung in der Sache suchen, anstatt sich weiter hinter verfahrensrechtlichen Manövern zu verstecken!