Sehr geehrter Herr Grau, ich danke Ihnen für die Frage. – Das gibt mir noch mal Gelegenheit, zu sagen: Es heißt Beitragssatzstabilisierung und nicht Strukturreform.
Jetzt noch mal zu den Krankenhäusern: Wenn Sie sich das richtig durchgelesen hätten, würden Sie sehen, dass wir die Krankenhäuser in diesem Bereich wirklich stärken. Denn wir geben ihnen viel Beinfreiheit, indem wir viel Bürokratie abbauen. Die Pflegepersonaluntergrenzen bleiben in dem Sinne erhalten, aber wir schaffen die PPR 2.0 und die ärztliche Personalbemessung ab. Das heißt aber nicht, dass wir damit die Krankenhäuser schwächen; denn es gibt den Pflegepersonalquotienten; den müssen die Krankenhäuser immer am Ende des Jahres messen. Das heißt, sie machen alles doppelt und dreifach in dieser Bürokratie. Und das finden wir nicht richtig. Hier wollen wir den Krankenhäusern die Beinfreiheit geben, das Personal da einzusetzen, wo die Patienten sind. Ansonsten melden sich nämlich die Stationen ab, und dann haben wir am Ende gar nichts gewonnen.
Falls Ihnen das aufgefallen ist – Sie sind ja vom Fach –: Die Pflegepersonaluntergrenzen passen nicht zur Einteilung der Leistungsgruppen, weil sie auf die Fachabteilungen zugeschnitten sind. Also müssen wir unseren Krankenhäusern hinsichtlich der Zielstruktur helfen. Das tun wir, indem wir ihnen die richtige Beinfreiheit geben.
Dazu kommt noch, dass wir die Pflege stärken wollen; denn sie soll eine eigene DRG kriegen, sodass in Zukunft pflegeintensive Tätigkeiten ertragauslösend sind. Das heißt, Pflegekräfte sollen mit Ärzten gemeinsam auf Augenhöhe agieren.
Bitte schauen Sie sich die Änderungsanträge richtig an! Denn wir werden die Krankenhäuser stärken, sodass auch Ihr Krankenhaus am Ende erhalten bleibt!
Wir mobilisieren hiermit Effizienzreserven, und wir begrenzen Verwaltungsausgaben bei den Krankenkassen. Wir schaffen mehr Planbarkeit bei Arzneimitteln. Und natürlich sind die Pharmaunternehmen davon betroffen; dies wissen Sie auch, falls Sie die Änderungsanträge richtig gelesen haben. Es gibt drei Änderungsanträge, durch die dafür gesorgt wird, dass Pharmaunternehmen eben auch ihren Beitrag leisten werden müssen.
Wir prüfen Versorgungsstrukturen und Vergütungsstrukturen, und wir beseitigen vor allem Fehlanreize, wo Fehlanreize sind. Langfristig ist unser Ziel, dass die Krankenhäuser wieder mehr Luft und Beinfreiheit bekommen sollen, statt sie mit immer neuen Personalbemessungsinstrumenten, Meldewegen und Doppelerhebungen zu überziehen.
Das parlamentarische Verfahren hat das Gesetz verbessert. Wir haben zugehört. Wir haben nachgeschärft, wo die FinanzKommission Gesundheit Potenziale erkannt hat.
Ein wichtiger Punkt dabei ist die kieferorthopädische Versorgung. Der ursprüngliche Fachzahnarztvorbehalt hätte regional Versorgungsprobleme verschärfen können. Deshalb haben wir nun berücksichtigt, dass es gleichwertige Qualifikationen und anerkannte praktische Erfahrungen gibt. Zahnärzte mit einem Master of Science in Kieferorthopädie erhalten Bestandsschutz, wenn sie den Abschluss bereits erworben oder die Ausbildung begonnen haben.
Ein zweiter Punkt betrifft die Patientensicherheit; denn wir werden das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren einführen. Der eine oder andere wird vielleicht jetzt schon wieder aufschreien und sagen: Oh, hier wird Bürokratie eingeführt! – Das ist nicht ganz so. Aber zur Wahrheit gehört eben auch, dass wir in Deutschland Eingriffe haben, die medizinisch nicht notwendig sind. Wer Fälle bezahlt, bekommt Fälle. Wir operieren wie kein anderes Land und haben trotzdem keine gesündere Bevölkerung.
Eine zweite ärztliche Einschätzung kann eben unnötige Eingriffe vermeiden, Patientinnen und Patienten stärken und zugleich Ressourcen schonen. Und damit verbessern wir sogar die Versorgungsqualität der Menschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist nicht das Ende einer Gesundheitsreform, es ist der Anfang: Es wird noch viel, viel mehr folgen. Es wird das Primärversorgungsgesetz folgen, ein Digitalisierungsgesetz, die Notfallreform. Das vorliegende Gesetz ist nur der notwendige Stabilisierungsschritt
in eine gute Zukunft für unser Gesundheitssystem; denn weitere Strukturreformen sind eben dringend notwendig. Wir brauchen in Zukunft eine bessere Steuerung. Wir brauchen unnötige Bürokratie eben nicht mehr; wir werden diese mit dem HIB-Gesetz abbauen. Wir brauchen eine stärkere Ambulantisierung; 20 Prozent der stationären Fälle könnten ambulant behandelt werden. Natürlich müssen wir uns dann der Diskussion stellen: Ist das Personal in den Krankenhäusern richtig eingesetzt, oder muss es an einer ganz anderen Stelle eingesetzt werden? Das heißt, die Versorgung muss sich stärker am Bedarf orientieren.
Aber eines ist eben auch klar, liebe Kollegen gerade der Opposition: Wer immer nur mehr Geld fordert,
ohne Strukturen zu verändern, löst eben keine Probleme.