Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man kann mir beileibe nicht unterstellen, dass ich nicht das Beste und auch nicht das Maximale für den Sport in Deutschland wollte. Trotzdem bin ich dezidiert gegen den Antrag der Linken, Kultur und Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Ich muss ganz ehrlich sagen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von den Linken: Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass dieser Antrag ausgerechnet in dieser Woche und ausgerechnet heute debattiert wird.
Wenn ich mir diese Woche anschaue: Was ist für den Sport passiert? Am Montag hat die Bundesregierung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr beschlossen, der einen Rekordsporthaushalt vorsieht; sage und schreibe 367 Millionen Euro stehen im Entwurf der Bundesregierung. Ich hoffe, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, dass wir diesen Ansatz im parlamentarischen Verfahren an der einen oder anderen Stelle auch noch deutlich erhöhen können. Also, das ist schon einmal eine gute Botschaft für den Sport: Ein Rekordhaushalt steht im kommenden Jahr an.
Gestern ist das Gründungsdokument für das Zentrum für Safe Sport unterzeichnet worden. Und heute Nachmittag werden wir in zweiter und dritter Lesung das erste Sportfördergesetz des Bundes debattieren und, wie ich hoffe, auch verabschieden.
Das waren jetzt nur drei Ereignisse, die zeigen, dass die jetzige Bundesregierung und auch die sie tragenden Koalitionsfraktionen unheimlich viel für den Sport tun. Ich möchte einmal behaupten: Es ist selten so viel für den Sport passiert wie in dieser Legislaturperiode.
Das bringt mich auch, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zu Ihrem Antrag. Ich halte überhaupt nichts von Verfassungslyrik. Was bringt die Aufnahme von neuen Staatszielen ins Grundgesetz, wenn nicht das Regierungshandeln und das konkrete politische Handeln gut sind? Und genau darauf achten die Sportvereine in Deutschland: 86 000 Sportvereine in Deutschland, 29 Millionen Sporttreibende in Deutschland. Ich möchte behaupten, für die ist nicht entscheidend, ob der Sport als Staatsziel im Grundgesetz steht. Für die ist entscheidend, dass Geld zur Verfügung gestellt wird, um die marode Turnhalle wieder zu sanieren und das Freibad wieder in Gang zu setzen. Das sind die entscheidenden Punkte. Und dafür tut gerade die jetzige Bundesregierung unheimlich viel.
Zum Beispiel in Form der Sportmilliarde. Die erste Tranche in Höhe von 333 Millionen ist schon entschieden.
Es wird in der zweiten Jahreshälfte eine zweite Tranche wieder in Höhe von 333 Millionen Euro geben. Wir tun ganz konkret etwas, obwohl wir, verfassungsrechtlich wohlgemerkt, gar nicht zuständig sind. Zuständig sind die Länder und die Kommunen. Aber ich finde es richtig, dass der Bund sich hier nicht seiner gesellschaftlichen Verantwortung entzieht und die Länder und Kommunen ganz konkret finanziell unterstützt, wenn es darum geht, die Sportinfrastruktur in Deutschland wieder auf Vordermann zu bringen, wieder zu modernisieren. Das tut diese Bundesregierung ganz energisch und konstruktiv.
Ein anderes wichtiges Beispiel: Wir haben dem Ehrenamt in dieser Legislaturperiode so viel Aufmerksamkeit und Sichtbarkeit gegeben wie noch nie zuvor. Es gibt eine eigene Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen: Unsere Staatsministerin Christiane Schenderlein macht einen tollen Job, engagiert sich in herausragender Art und Weise und gibt dem Sport und dem Ehrenamt in Deutschland auch wirklich Gesicht.
Wir haben den Ausschuss aufgewertet. Es gibt erstmals in der Geschichte unseres Landes einen Ausschuss für Sport und Ehrenamt. Jetzt wird der eine oder andere sagen: Na ja, was bringt denn ein Ausschuss, was bringt denn eine Staatsministerin? Wir wollen ganz konkret vor Ort bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement haben. – Genau dafür sorgt diese Bundesregierung. Wir sind momentan dabei, einen Zukunftspakt Ehrenamt zu erarbeiten, in den ganz konkrete Vorschläge einfließen werden, wie wir ehrenamtliches Engagement in Deutschland wieder attraktiver machen können. Es geht darum, das Gemeinnützigkeitsrecht zu novellieren sowie das Zuwendungsrecht, das Steuerrecht und die Abgabenordnung zu verbessern. Es wird an ganz konkreten Vorschlägen gearbeitet, das Vereinsregister zu vereinfachen. Beispiel Once-Only-Prinzip: Der Verein muss nur einmal die Daten melden und nicht bei jeder Behörde.
Wir werden Haftungserleichterungen ins Werk setzen, beispielsweise die schon bewährte Business Judgment Rule im Stiftungsrecht auf das Vereinsrecht übertragen und ins Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen. Das sind ganz konkrete Verbesserungen, die den Ehrenamtlichen vor Ort helfen, weil sie dann nicht Gefahr laufen, die Gemeinnützigkeit im Nachhinein zu verlieren.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, deswegen komme ich zu dem Ergebnis: Konkretes, gutes Regierungshandeln ist viel besser für den Sport als ein Staatsziel im Grundgesetz. Deswegen bitte ich nachdrücklich um eine Ablehnung dieses Antrags.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.