Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Sportler! Wir begrüßen das Sportfördergesetz ausdrücklich; denn zum ersten Mal wird die Spitzensportförderung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das ist ganz im Sinne von Artikel 2 Grundgesetz, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Auch sportliches Talent ist natürlich Teil der Persönlichkeit. Das Gesetz kommt aber viel zu spät und ist nur ein Anfang.
Die vorgeschlagene Struktur der Spitzensport-Agentur mit Stiftungsrat, Vorstand und Stiftungsbeirat ist arbeitsfähig. Aber institutionelle Zuwendungsempfänger wie der DOSB haben im Stiftungsrat nichts zu suchen.
Anstelle der DOSB-Vertreter sollten in den Stiftungsrat zwei Athletenvertreter entsendet werden; idealerweise sollten das ein Olympia- und ein Paralympia-Athlet sein.
Denn es geht hier um die Athleten und eben nicht um die Funktionäre.
Da aktive Athleten aber trainieren müssen, sollten die Athletenvertreter bis zu fünf Jahre nach dem Ende der sportlichen Laufbahn im Stiftungsrat bleiben dürfen. Zusätzlich sollte es einen Trainer im Stiftungsrat geben. Im Sportfachbeirat sollte die Vertreteranzahl von Trainern und Athleten verdreifacht werden; denn noch mal: Es geht hier um die Athleten und die Trainer, und alle anderen sind zweitrangig.
Eine Verhöhnung war der Gesetzgebungsprozess. Da führt der Sportausschuss mal eine öffentliche Anhörung durch – was leider selten genug vorkommt –, neun Sachverständige kommen nach Berlin und geben sehr wertvolle und gute Hinweise. Das Gesetz bleibt aber im Grunde so, wie es vor der Anhörung war. Diese Anhörung war zwar nicht kostenlos, aber leider fast umsonst.
Vorzüglich hochgeachtete Regierung und Regierungsfraktionen, veralbern können wir uns alleine.
Trotzdem vielen Dank, und Sport frei!