Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsächlich, innerhalb weniger Monate diskutieren wir das Thema erneut. Es gibt einen ähnlich ideenlosen Antrag der AfD-Fraktion. Aber es ist ganz wichtig, dass wir uns darüber unterhalten.
Denn der Redebeitrag, den wir eben vom Kollegen der Linkspartei gehört haben, war schon nachlesenswert. Ich finde es an sich erklärenswert, warum Sie, Herr Kollege Hoß, versuchen, eine Ihnen politisch genehme Zersetzung, Herabwürdigung, Beleidigung zu rechtfertigen. Nichts anderes war das eben.
– Natürlich hat er das. Lesen Sie es nach! – Das ist erschreckend, und deswegen gibt es für uns als Union keine strukturierte Zusammenarbeit mit solchen Demokratiefeinden, wie Sie es beispielsweise sind.
Meine Damen und Herren, das ist ganz interessant: Lesen Sie sich mal die Begründung des AfD-Antrages durch! Ich zitiere mal einige wenige Punkte. Ich zitiere mal Folgendes,
und zwar die Darstellung auf Seite 2. Da sagt die antragstellende AfD-Fraktion: Die Zahl der Verfolgungen ist ums Dreifache gestiegen.
– In drei Jahren, genau. – Was Sie nicht sagen, ist, dass die Ursache dafür ganz wesentlich dort sitzt; Sie sind es selbst. Herr Brandner, Sie sind es persönlich, Ihre Fraktionsvorsitzende ist es. Sie haben das vor acht Monaten verschwiegen, Sie haben das vor fünf Monaten verschwiegen, Sie verschweigen das heute,
weil Sie, ehrlich gesagt, aus Zersetzung, Verdrehung und Lüge Geschäftsmodelle machen, meine Damen und Herren.
Und schon deswegen kann Ihr Antrag hier keinen Erfolg haben.
Ich will gerne auf einen weiteren, ganz bemerkenswerten Punkt Ihrer Begründung eingehen. Sie schreiben Folgendes – ich zitiere aus Ihrem Traktat –: „Reine Beleidigungen in Form von Werturteilen […].“ – Bemerkenswert! Das sind keine Werturteile. Reine Beleidigungen sind reine Beleidigungen und keine Werturteile.
Diejenigen sehen das anders, die sich regelmäßig der Beleidigungen bedienen, und, meine Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen.
Sie sind nicht gezwungen, Strafanträge nach § 188 zu stellen. Sie machen es; Sie verschweigen es. Und das hat einen Grund.
Woran ist uns gelegen?
Es ist uns daran gelegen, dass wir eine konsistente Rechtsordnung haben. Es ist uns daran gelegen, dass Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung verfolgt werden, damit die Entgrenzung in der öffentlichen Diskussion – im Übrigen in allen Sachverhalten – nicht weiter um sich greift.
Meine Damen und Herren, wir sind durchaus in der Diskussion über § 188. In der Konsequenz meines Beitrages vom 28.01. – damals haben Sie verdrehend und verfälschend Äußerungen von Jens Spahn hier zitiert –, habe ich Ihnen gesagt
– es war der 28.; Sie müssen noch mal nachgucken –, dass wir darüber nachdenken, aber in einer ganz anderen Form. Sie wollen Beleidigungen salonfähig machen, weil Sie wenig anderes können. Wir wollen Beleidigungen verfolgt wissen.
Deswegen ist es durchaus eine interessante Überlegung, nicht den § 188 abzuschaffen, sondern das Motto zu wählen: „§ 188 Strafgesetzbuch für alle!“ Ich halte das für überlegenswert.
Ich habe es damals schon gesagt: nachzuschärfender Strafrahmen; eine widerspruchsfreie Regelung der Mindeststrafandrohung – im Übrigen für alle im Bereich des § 185 angesiedelten Regelungen. Meine Damen und Herren, wir müssen uns auch – das ist eben schon von meinem Kollegen Moser gesagt worden – über das Antragserfordernis unterhalten. Das sind kluge Überlegungen.
Und worin mündet das dann insgesamt? Sie wollen – und das zeigen Sie; messt sie an ihren Taten! – Beleidigungen straffrei stellen
und sich am liebsten allerdings selbst dieses Werkzeuges bedienen. Meine Damen und Herren, wir als Union wollen darüber diskutieren,
Beleidigungen, Herabsetzungen, übliche Nachreden für alle strafbar zu halten – mit einem erhöhten Strafrahmen.
Meine Damen und Herren, während Sie nur sich selbst schützen und andere konsequenzenlos angreifen wollen,
wollen wir alle schützen – selbst Sie. Manchmal müssen wir sogar das tun.
Vielen Dank.