Ich möchte zu Beginn auf die sieben Jahre, von denen Sie gesprochen haben, eingehen: Wir stellen für den Zukunftsvertrag klar, dass er unbefristet ist. Die Vereinbarungen, die wir jetzt für die nächsten sieben Jahre mit den Ländern treffen und die die Qualität in Studium und Lehre im Fokus haben sollen, umfassen zum einen etwas Qualitatives und zum anderen die quantitative Ausstattung mit Geld. Die quantitative Ausstattung mit Geld ist unbefristet. Da die Ausstattung mit den finanziellen Mitteln unbefristet ist, haben die Hochschulen jetzt viel mehr Möglichkeiten, unbefristete Stellen gerade in den Bereichen zu schaffen, in denen sie Aufgaben haben, die langfristig anfallen. Wir werden jetzt beobachten, ob es in der Form, wie wir es mit den Ländern vereinbaren, auch stattfindet und ob es ausreichend ist.
Dann vielleicht noch einen Punkt zum Aufwuchs. Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir 2024 einmalig eine Schippe drauflegen mit einem Aufwuchs von 1,88 Milliarden Euro auf 2,05 Milliarden Euro. Wichtig ist, dass wir trotzdem immer klarstellen, dass die Grundfinanzierung der Hochschulen eine Aufgabe der Länder ist und bleibt und wir nur eine Unterstützung geben wollen, weil wir natürlich trotz des schnellen Aufwuchses der Zahl der Studienplätze Kontinuität auf hohem Niveau gewährleisten wollen. Da sehen wir uns natürlich in der Pflicht.