Frau Ministerin Karliczek, die Stärkung der beruflichen Bildung ist in der Tat eine dringliche Aufgabe. Deswegen ist es gut, dass Sie jetzt endlich einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Nur leider scheint mir, dass der Gesetzentwurf doch an einigen Stellen, obwohl Sie sich so lange Zeit gelassen haben, deutlich hinter dem Notwendigen zurückbleibt. Auch die ersten Äußerungen, beispielsweise der Gewerkschaft Verdi von heute, zeigen, dass es draußen, außerhalb dieses Hauses, so gesehen wird. Das betrifft insbesondere den Geltungsbereich, also die Frage, wer eigentlich künftig unter das Berufsbildungsgesetz fällt, und natürlich auch die konkrete Ausgestaltung der Mindestausbildungsvergütung, die wir an sich ausdrücklich begrüßen und schon lange fordern.
Meine Frage an Sie: Können Sie an dieser Stelle zumindest sagen, wie viele Auszubildende eigentlich konkret von der Neuregelung, von der Mindesthöhe der Vergütung, die Sie jetzt vorschlagen – 515 Euro im ersten Lehrjahr sind ja nicht die Welt –, profitieren werden?