Danke, Herr Präsident. – Frau Minister, die angesprochenen Schüler, die sich freitags dem Unterricht entziehen, sind ja zum einen Schutzbefohlene der Lehrer und unterliegen zum anderen natürlich der Aufsicht ebendieser Lehrer. Diese unterstehen wiederum der Schulleitung. Was gedenken Sie als im Prinzip Chefin dieser Lehrer zu tun, wenn dieser Aufsichtspflicht nicht Genüge getan wird?
– Ja, ich weiß, das betrifft im Prinzip die Länder. – Was ist Ihre Empfehlung an Ihre Kollegen in den Ländern, wenn Lehrer ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen? Wer wird die Verantwortung übernehmen, wenn durch Missachtung dieser Aufsichtspflicht während der Zeit, in der die Schüler eigentlich Schutzbefohlene ihrer Lehrer sind, etwas passiert?