Danke schön, Herr Präsident, dass Sie diese Frage noch zulassen. – Frau Karliczek, ich habe noch eine Frage zur Schulpflicht. Sie wissen wahrscheinlich wie wir alle, dass es in den 70er-Jahren ein Bundesverfassungsgerichtsurteil gab zu der Frage, ob Schülerinnen und Schülern – von Strafgefangenen war in diesem Urteil übrigens auch die Rede – die gleichen Grundrechte zustehen wie anderen Menschen, nämlich Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Demonstrationsfreiheit usw. Die Demonstrationsfreiheit ist bei Strafgefangenen logischerweise eingeschränkt; wir reden hier aber von Schülerinnen und Schülern.
Würden Sie mir nicht zustimmen, dass sich eine kluge Schulleitung angesichts der Frage, wie Kinder heutzutage erzogen werden sollten, damit sie die großen Aufgaben, vor denen unsere Gesellschaft steht, später mit der notwendigen Kompetenz lösen können, sehr gründlich überlegt, ob die Argumentation mit der Einhaltung der Schulpflicht tatsächlich angemessen ist, wenn Schülerinnen und Schüler sich um ein Problem wie den Klimaschutz bzw. die Klimakrise kümmern und ihre Meinung äußern wollen, oder ob man den Schülerinnen und Schülern nicht das Rückgrat stärken und ihr Recht auf Meinungsfreiheit respektieren sollte?