Sehr geehrte Frau Ministerin, durch die Orkane „Brunhilde“ und „Friederike“ sind in den deutschen Wäldern ziemliche Schäden entstanden. Der Umfang steht, glaube ich, noch nicht ganz exakt fest; aber gerade für Waldbauern mit kleinerem und mittlerem Privatwald kann es existenzielle Folgen haben, dass sie jetzt sozusagen zwanghaft einen Großteil ihres Waldes nutzen müssen. Die Lage auf dem Holzmarkt ist gut; dieser wird das Holz auch aufnehmen. Das heißt aber für die Bauern, dass sie jetzt einmalig ein Einkommen haben und in den kommenden Jahren praktisch keines. Deshalb ist die Frage, ob die Bundesregierung darüber nachdenkt, analog zum § 3 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes steuerliche Erleichterungen für diese betroffenen Privatwaldbesitzer zu formulieren, oder es eben ermöglicht, dass die Bauern eine steuerfreie Rücklage aus den Erträgen bilden, die sie jetzt mit dem Sturmholz erzielen.
Mittwoch, 31. Januar 201819. Wahlperiode, 10. SitzungBefragung der Bundesregierung
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