Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir hier jetzt über die Frage des Verlustes von Staatsangehörigkeit sprechen und uns um Details streiten – dafür oder dawider – und manchmal auch erleben, dass eine eventuell zu weit gehende oder nicht weit genug gehende Position skandalisiert wird, vergessen wir allzu leicht, dass der eigentliche Skandal, warum wir hier überhaupt darüber reden, die Wirklichkeit ist. Das wurde mir spätestens im Jahr 2014 klar, als ich den ersten jungen Menschen aus dem Irak kennenlernte, der im Rahmen der sogenannten Flüchtlingskrise meine Stadt Wuppertal erreichte. Er ist Jeside, war früher Polizist und schilderte mir mit einer erschütternden Sachlichkeit, wie Teile seiner Familie von Daesh, IS, ermordet, versklavt, hingerichtet, verschleppt wurden. Seine Frau wagte es nicht einmal, ihre Wohnung in meiner Stadt zu verlassen, weil sie fürchtete, möglichen Tätern oder auch Täterinnen von damals wiederzubegegnen.
Es bereitete viel Mühe und brauchte viele Gespräche, um deutlich zu machen, dass mitnichten jeder Mensch muslimischen Glaubens in meiner Stadt eine potenzielle Gefahr darstellte.
Über diesen Hintergrund reden wir, über solche Erfahrungen, die Menschen, die in diesem Land als Geflüchtete leben, gemacht haben. Deshalb ist der Skandal nicht, dass wir Gesetze wie das vorliegende machen, sondern der Skandal ist, dass es überhaupt so etwas wie Daesh, wie IS gibt und dass wir uns mit einer solchen Wirklichkeit, die wir vor Jahren nicht für denkbar gehalten haben, auseinandersetzen müssen.
Daher ist das, was wir jetzt mit der Regelung des Verlustes der Staatsangehörigkeit – und zwar maßvoll – versuchen, eine Reaktion auf die Wirklichkeit, und so muss Gesetzgebung auch funktionieren. Sie ist gewiss nicht anlasslos, aber maßvoll. Es wurde bereits geschildert: Es gibt mit § 28 StAG schon die Grundlage, bezogen auf ausländische Staaten.
Im Zuge dieser – aus der Sicht meiner Fraktion richtigen – Entscheidung werden wir als Fraktionen im parlamentarischen Verfahren durch einen Änderungsantrag selbstverständlich auch noch den Ausschluss der Einbürgerung bei Mehr- und Vielehe normieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir machen dies alles heute, am vielzitierten Tag der Erinnerung des Grundgesetzes, fest auf dem Boden desselben. Und wir machen es uns eben nicht leicht und versuchen nicht, das Staatsangehörigkeitsrecht falsch zu instrumentalisieren. Deshalb sind Minderjährige von dieser Regelung auch ausgeschlossen; deshalb respektieren wir selbstverständlich das Rückwirkungsverbot, das es uns nun schwieriger macht, weil wir damit eben nicht diejenigen erreichen, die diese grausamen Taten in der Vergangenheit begangen haben. Aber es ist richtig so, dass wir das nicht tun und nicht tun können, weil wir uns an diese Verfassung halten und zu halten haben. Und wir achten auch ganz genau die Prinzipien der Verlässlichkeit sowie der Gleichberechtigung und Zugehörigkeit. Deshalb wird nur derjenige betroffen sein, der mit eigenen Handlungen dazu beitragen konnte, diesen Zustand zu vermeiden. Wer sich aber wissentlich an einer Terrormiliz beteiligt, der muss künftig auch die Konsequenz tragen können, als Doppelstaatler – und das ist ja eine sehr maßvolle Einschränkung – nicht mehr Bürger oder Bürgerin dieses Landes sein zu können. Ich formuliere es einmal ganz deutlich: Wenn Menschen zu dem beitragen, was ich eben geschildert habe, dann geht mein Mitgefühl mit ihnen, dass sie womöglich den Verlust ihrer Staatsangehörigkeit erleiden müssen, absolut gegen null.
Ich kann mich noch genau erinnern – das können wir uns nicht deutlich genug vor Augen führen, wenn wir hier darüber sprechen –, wie ich vor ein paar Wochen im Zimmer mit zwei Frauen saß,
die mir nicht nur berichteten, dass sie selber durch IS-Täter – darunter auch Doppelstaatler mit deutscher Staatsangehörigkeit – serienvergewaltigt wurden, sondern auch, dass ihre elfjährige Schwester sechsmal verkauft, unzählige Male vergewaltigt wurde und niemand weiß, ob sie lebt und wo sie lebt.