Frau Bundeskanzlerin, als Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages und als Kinderbeauftragte meiner Fraktion habe ich mich sehr gefreut, dass wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen und dort ausdrücklich zu verankern. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist eingesetzt, die uns im Herbst einen Formulierungsvorschlag vorlegen wird. Wir sind sehr gespannt darauf. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist das Vorhaben sehr wichtig; denn durch im Grundgesetz verankerte Kinderrechte würde der Staat stärker in die Pflicht genommen, wenn es um kindgerechte Lebensverhältnisse, um Kinderschutz und um gleiche Entwicklungschancen geht. Kinder sollen auch an den Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Das stärkt nicht nur die Kinder, sondern die ganze Familie. Frau Bundeskanzlerin, teilen Sie unsere Auffassung? Und werden Sie sich persönlich weiter für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und damit für deren Stärkung einsetzen und das zur vorrangigen Aufgabe machen, sodass wir am Ende des Jahres das Grundgesetz hoffentlich tatsächlich entsprechend ändern können?