Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich darf Ihnen aus zwölfjähriger Erfahrung mit Einbürgerungen sagen – ich habe im Saarland bei der Einbürgerungsbehörde gearbeitet, und in der Zeit wurden etwa 14 000 Menschen eingebürgert –, dass der Begriff „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ bereits zwölf Jahre Bestandteil des Staatsangehörigkeitsrechts und der Ausführungsbestimmungen und somit kein neuer Begriff ist,
dass er rechtlich gefestigt zwei Dinge beinhaltet – das kann man auch nachlesen –: Das eine ist die Fähigkeit, die deutsche Sprache auf einem gewissen Sprachniveau nach dem Europäischen Referenzrahmen zu beherrschen. Das andere ist Ausfluss der Frage: „Wie prüft man denn die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse?“, nämlich des Einbürgerungstests, über dessen Sinn und Irrsinn man durchaus streiten kann. 98 Prozent bestehen ihn.
Würden Sie mir zustimmen, dass Ihre Aussage, dass durch dieses Gesetz der Begriff „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ neu eingeführt würde, so nicht stimmt? Sondern er wird lediglich durch einen Aspekt ergänzt, nämlich dass die Mehrehe ausgeschlossen ist, und dies wird jetzt auch auf die Ermessenseinbürgerung nach acht Jahren und die Anspruchseinbürgerung nach zehn Jahren angewandt. Würden Sie mir zustimmen, dass dies kein neuer Begriff ist?