Es geht um einen Einzelfall aus Husum. Ein Vater mit seiner minderjährigen Tochter hat Asyl beantragt, subsidiären Schutz bekommen und den Nachzug seiner Familie beantragt. Es geht um seine Ehefrau
und zwei minderjährige Töchter sowie zwei volljährige Söhne. Einer davon ist gerade 18 geworden und ist schwerstbehindert. Er braucht den ganzen Tag Betreuung, da er querschnittsgelähmt und Asthmatiker ist und regelmäßig Krampfanfälle hat.
Die Mutter bekommt für ihre zwei minderjährigen Töchter ein Visum zum Nachzug, die beiden gerade volljährig gewordenen Söhne, darunter der schwerstbehinderte, nicht.
Ich schließe jetzt meine Frage an.
Ich habe mich für diesen Fall eingesetzt und vor dem Auswärtigen Amt eine Härtefallregelung geltend machen wollen. Das Auswärtige Amt hat mir geantwortet: Es ist menschlich nachvollziehbar, dass auch die bereits volljährigen Söhne, insbesondere der schwerbehinderte Sohn, gemeinsam mit ihren Familien nach Deutschland einreisen wollen. Dies genügt aber nicht für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte.
Ich frage Sie also, Herr Minister: Würden Sie persönlich sagen, dass es sich bei dem hier dargestellten Fall um einen Härtefall handelt? Bezug nehmend auf das parlamentarische Verfahren – durch die Härtefallregelung, über die wir sprechen, wurden im letzten Jahr 97 Menschen begünstigt; sie ist also ziemlich ins Leere gelaufen –: Was werden Sie persönlich dafür tun, dass ab August eine Härtefallregelung greift, die Menschen dann auch tatsächlich hilft?