Frau Kollegin Sitte, Sie haben mich gefragt, wo in diesem Gesetzentwurf die Regelungen stehen, die einerseits die Bereitschaft enthalten, Menschen in einer schwierigen Situation aus humanitären Gesichtspunkten Zuflucht zu gewähren, und die andererseits der Integrationsfähigkeit unseres Landes Rechnung tragen. Ich will es Ihnen gerne erläutern.
Wir haben vor dem Hintergrund unserer Überzeugung, dass Zuwanderung auch zahlenmäßig begrenzt werden muss, vorgesehen, dass es einen Maximalkorridor von 180 000 bis 220 000 Menschen pro Jahr gibt. Wir haben geregelt, dass es ab dem 1. August 2018 einen humanitär motivierten Zuzug von 1 000 Menschen pro Monat zu subsidiär Schutzberechtigten geben wird.
Die Kriterien, die im Einzelnen Anwendung finden, werden wir in einem weiteren Gesetz definieren, mit dem der Deutsche Bundestag in den kommenden Wochen befasst sein wird.
Für uns ist klar – so haben wir das mit den Sozialdemokraten vereinbart –, dass der Familiennachzug nur gewährt wird, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen wurden, wenn keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden und wenn es sich nicht um Gefährder handelt. Der Nachzug wird nur dann gestattet, wenn eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist. Diese Kriterien werden wir in den Gesprächen mit Leben erfüllen. Wir haben in den vergangenen Tagen gezeigt, dass wir auch in einer Phase, in der es noch keine neugewählte Regierung gibt, unserer Verantwortung für dieses Land gerecht werden. In diesem Geiste werden wir miteinander die Kriterien in den kommenden Wochen in diesem Parlament verabschieden und auch gerne mit Ihnen diskutieren.