Herr Kubicki, wir haben unter den gegebenen Umständen nach intensiver Debatte beschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen, und zwar bis zum März dieses Jahres. Die Rahmenbedingungen, unter denen wir das gemacht haben, sind hier, glaube ich, bekannt.
Ich lege in meiner Rede jetzt dar, warum uns allen, denen der Familiennachzug und eine humanitäre Flüchtlingspolitik am Herzen liegen, die Verlängerung der Aussetzung nicht leichtfällt.
Trotzdem habe ich deutlich gesagt, dass der Gesetzentwurf, den wir heute beraten und beschließen, ein ganz wichtiger Schritt ist, ein Kompromiss, den wir jetzt eingehen, um eine gute Neuregelung ab 1. August 2018 auf den Weg zu bringen.
Der einzige Zweck dieser Verlängerung, die wir heute Morgen beschließen, ist, eine neue Regelung zu formulieren, mit der wir gewährleisten, dass ab dem 1. August 2018 wieder Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten zu uns kommen können.
In der ersten Lesung am 19. Januar 2018 habe ich für die SPD-Fraktion hier ausgeführt, dass wir wollten, dass in diesem Gesetzentwurf das Datum 31. Juli 2018 explizit genannt wird, und das ist jetzt der Fall. Bis dahin wird längstens verlängert, und danach ist Familiennachzug wieder möglich.
Mit dieser Übergangsregelung greifen wir einer Neuregelung, die ab dem 1. August 2018 gelten soll, nicht vor; denn diese Neuregelung wollen wir hier im Deutschen Bundestag gemeinsam sorgfältig beraten, formulieren und dann miteinander beschließen. Das soll sicherstellen, dass ab 1. August 2018 wieder Menschen über den Familiennachzug zu uns kommen können.
Der zweite Punkt, der der SPD wichtig war und den wir auch gewährleistet haben, ist, dass wieder Anträge gestellt werden können. Wir haben entsprechende Informationen aus dem Auswärtigen Amt, dass bereits jetzt wieder Anträge entgegengenommen werden, Menschen eine Beratung bekommen und die Anträge, soweit möglich, auch bearbeitet werden.
Jetzt komme ich noch zu den Härtefällen, weil auch das etwas ist, was uns allen natürlich sehr am Herzen liegt.
Nach § 22 Aufenthaltsgesetz können bei Härtefällen Visa ausgestellt werden, sodass Menschen, für die diese Härtefallregelung gilt, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können. Im letzten Jahr waren das 66 Personen. Deswegen sage ich ganz deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, diese Härtefallregelung anders auszulegen und auszugestalten, damit darunter mehr als 66 Personen fallen. Diese Härtefallregelung muss vor allen Dingen, so wie es richtig und wichtig ist, im Sinne des Kindeswohls und unter Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention interpretiert werden. Das ist unsere Aufgabe.
Wir gehen heute mit dem Gesetzentwurf – und ich werbe für die SPD-Fraktion um Zustimmung – einen ersten wichtigen Schritt. Wir verlängern die Aussetzung des Familiennachzugs längstens bis zum 31. Juli dieses Jahres. Das ist vereinbart, und das ist notwendig, um uns Zeit für eine Neuregelung zu schaffen. Dann wollen wir diese Neuregelung hier miteinander debattieren.
Ich hoffe sehr, dass es eine Neuregelung sein wird, mit der Menschen zu uns kommen können und die einen akzeptablen Kompromiss darstellt. Dafür werbe ich.
Herzlichen Dank.