Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute in der zweiten und dritten Beratung streckenweise emotional unterschiedliche Anträge zum Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten. Die Forderungen reichen von der Abschaffung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte – das ist der Antrag der AfD – bis hin zur Ermöglichung des unbegrenzten Familiennachzugs, wie in den Anträgen der Linken und der Grünen gefordert wird.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Flüchtlinge, die nur einen vorübergehenden Schutzstatus besitzen und die nach europäischem Recht und nach dem Völkerrecht generell keinen Anspruch auf Familiennachzug haben.
Wir haben im Juli 2015 diese Regelung geändert – damals hatten mit Blick auf das Jahr 2014 gerade einmal 2 000 Personen diesen Schutzstatus erhalten – und haben diese Menschen den Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt. Nachdem die Zahlen dann aber gegen Ende des Jahres 2015 und im Jahr 2016 signifikant in die Höhe gestiegen sind, haben wir uns in diesem Parlament dazu entschlossen, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte – nur für sie – zunächst für zwei Jahre auszusetzen. Im Jahr 2016 haben 153 000 Menschen – das sind 40 Prozent aller berechtigten Asylbewerber in diesem Jahr – diesen Schutzstatus erhalten, im Jahr 2017 waren es weitere 96 000 Menschen.
Die Aussetzung des Familiennachzugs läuft im März aus, daher besteht Handlungsbedarf. Es ist immer einfach, wenn man von Steuerung und Begrenzung spricht, nach Europa zu schauen und zu sagen, auf dieser Ebene müsse es geregelt werden. Es ist immer einfach, von Fluchtursachenbekämpfung zu sprechen. Das ist ein großer Begriff, hinter dem aber natürlich sehr viel steckt. Fluchtursachenbekämpfung ist wichtig und richtig. Schwierig wird es, wenn man in Deutschland Regelungen treffen muss. Das erleben wir heute.
Auch die Regierungsparteien machen es sich nicht einfach. Sie haben aus meiner Sicht einen guten Kompromiss gefunden. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben in sämtlichen Anhörungen in den letzten drei Jahren und auch am Montag wieder darauf hingewiesen, dass die Kommunen überfordert sind, und haben uns gebeten, den Familiennachzug weiterhin auszusetzen und für Einzelfälle Ausnahmen zuzulassen.