Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es geht für die Union hier um ein zentrales Gesetzesvorhaben; denn:
Politisches Handeln muss immer auf die Botschaften achten, die es gewollt oder auch ungewollt sendet.
Das sagt Richard Schröder, ehemaliger Fraktionsvorsitzender der SPD in der Volkskammer, Bundestagsabgeordneter, Philosoph und Theologe, langjähriges Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche Deutschlands, also bestimmt ein ganz Unverdächtiger.
Er schreibt weiter:
Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz sollen in ihre Heimatländer zurück. Unverständlich ist, wieso Grüne auf einem Familiennachzug für sie bestehen. Das sendet falsche Botschaften.
Ende des Zitats. Es ist zugegebenermaßen nicht mehr ganz frisch, aus der Hochphase der Jamaika-Verhandlungen, aber damals war die FDP auch noch etwas anders unterwegs, Herr Kollege Thomae. Sie haben dort den starken Mann markiert. Das hört sich heute alles ein bisschen weicher an in dem Gesetzesvorhaben, das letztlich keine Abschaffung des Rechtsanspruches auf Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten enthält, sondern lediglich wieder nur eine Prolongierung um zwei Jahre.
Wir senden mit unserem Gesetzentwurf dagegen drei deutliche Botschaften: an unsere Bevölkerung, dass wir dort, wo es möglich ist, den Zuzug begrenzen, an die subsidiär Schutzberechtigten, dass ein Anspruch auf Familiennachzug in Zukunft nicht mehr besteht – das wirkt auch präventiv auf die potenziellen Flüchtlinge –, und an alle, dass Deutschland weiterhin ein Land ist, das humanitäre Hilfe gewährt. Dort, wo es notwendig ist, dort, wo die Not am größten ist, erlauben wir auch bei subsidiär Schutzberechtigten die Zusammenführung der Familien.
Deutschland hat in der Tat in den letzten Jahren eine große humanitäre Hilfsbereitschaft gezeigt. Aber unsere Möglichkeiten sind endlich. Schauen wir in unsere Kommunen, Gemeinden hinein, hören wir auf die Klagen der Bürgermeister, Gemeinderäte und Landräte, die sagen, die Grenzen der Aufnahmefähigkeit seien erreicht. Denken wir an unsere Bürgersprechstunden. Zu meiner kommen immer mehr Menschen, Deutsche wie Nichtdeutsche, die schon lange in Deutschland leben, und sagen, sie bekommen keinen Wohnraum mehr. Insofern geht es auch um den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Frau Kollegin Amtsberg, wer die Auffassung vertritt, dass es kein Stufenverhältnis zwischen den Schutzberechtigten gibt, der kann zum Schluss nicht zu richtigen Ergebnissen kommen. Selbstverständlich gibt es bei subsidiär Schutzberechtigten – das zeigt das Stufenverhältnis – die Möglichkeit, den Familiennachzug einzuschränken. Wir machen hier nur das, was bis zum Jahr 2015 sowieso gegolten hat. Noch einmal: Bei subsidiär Schutzberechtigten wollen wir den Anspruch auf Familiennachzug nunmehr endgültig abschaffen, Klarheit schaffen und damit auch kein Signal mehr für eine eventuell dauerhafte Bleibeperspektive senden. Aber selbstverständlich – das hat nie jemand bestritten in der Diskussion – müssen wir dort helfen, wo die Not am größten ist. Deswegen schaffen wir ein Kontingent von 1 000 Menschen im Monat, die aus humanitären Gründen nach Deutschland kommen können. Insofern ist das Gesetz auch eine Verbesserung für alle Beteiligten im Vergleich zu den letzten zwei Jahren, als es nämlich gar keinen Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gegeben hat.
Jetzt wird gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen, man habe nicht genau geregelt, wie die Priorisierung aussieht, wer letztlich im Rahmen dieses Kontingents von 1 000 Menschen im Monat kommen kann. Ich glaube nicht, dass wir hier im Parlament quasi abstrakt regeln können, welcher Härtefall, welcher humanitäre Grund wichtiger ist als der andere. Deswegen lassen wir bewusst Spielräume, um angemessene, individuelle Ermessensentscheidungen für die menschlichen Einzelschicksale zu ermöglichen. Bei anderen Verfahren, beispielsweise dem Resettlement-Programm des UNHCR, machen wir es in ähnlicher Form.