Bitte hinterher als Intervention.
– Sie bekommen Ihre Antwort, aber nach der Rede. In Ordnung?
Schon das Tätigwerden der EU-Kommission für einen EWF nach Unionsrecht ist nicht in Ordnung. Man muss hier eine Subsidiaritätsrüge einlegen. Hier im Haus wird sonst in wenigen Monaten nur noch ein einziger platter Ja-Nein-Beschluss zu diesem Thema möglich sein. Wie das ausgeht, wissen wir; denn es steht im Sondierungspapier der GroKo.
Lieber Kollege Fricke, Sie hätten den Kollegen Rehberg gar nicht fragen müssen. Die Antwort auf Ihre Frage lautet: Ja, der EWF soll nach Unionsrecht verfasst werden. Das ist hier ganz eindeutig so; es steht schwarz auf weiß im Sondierungspapier der GroKo.
Die GroKo fordert also ohne Not ein weiteres Stück Selbstaufgabe dieses Hauses. Denn nach dieser letzten Ja/Nein-Entscheidung zum Thema EWF wird dieser EWF seinen transfersozialistischen Gang an diesem Haus vorbeigehen; das ist ganz sicher. Es ist die letzte Entscheidung, die Sie dazu treffen werden.
Der EWF-Gouverneursrat wird künftig Rettungshilfen, die teilweise Hunderte von Milliarden Euro umfassen können, geheim tagend, schnell, heimlich, willkürlich treffen. Der Bundestag wird diese Entscheidungen nicht mehr zu Gesicht bekommen – geschweige denn diese verhindern oder hinterfragen können.
Dieses in sich fast autarke Organ, der Gouverneursrat, wird nur noch vom EU-Parlament kontrolliert. Wer das EU-Parlament etwas kennt, weiß, dass es damit überhaupt nicht kontrolliert wird.
– Wir haben es gelesen.
Die Summen, von denen wir hier reden, übersteigen teilweise ganze Bundeshaushalte.
Juristisch sehen wir durch den Rückgriff der EU-Kommission auf Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und damit auf Unionsrecht als Rechtsgrundlage des EWF eindeutig eine Verletzung der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit; das ist der Artikel 5 EUV.
Es ist eine Selbstermächtigungsklausel, die hier genutzt wird, um weitere Kompetenzen von den Nationalstaaten wegzunehmen und an die EU zu ziehen. Wir haben Urteile von EuGH und Bundesverfassungsgericht, die genau das in Abrede stellen – übrigens inzwischen auch die Wissenschaftlichen Dienste. Doch genau das geschieht hier. Der ESM ist nicht Teil einer Währungspolitik, sondern ganz eindeutig der Wirtschaftspolitik. Diese ist nicht voll vergemeinschaftet; das ist einfach so, das ist ein Fakt.
Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht der Parlamente. Die Haushaltsverantwortung der nationalen Parlamente ist Teil der sogenannten identitätsbestimmenden Staatsaufgaben, die ohne vorherige Volksabstimmung nicht an die EU übergeben und damit hier im Haus aufgegeben werden können. Darauf läuft das hinaus.
Zur Erinnerung an die Macron-Fans auf der linken Seite und in der Mitte des Hauses: Artikel 110 Grundgesetz und das Lissabon-Urteil des Verfassungsgerichtes gelten weiterhin wie in Stein gemeißelt. Die nationale Wirtschaftspolitik ist weitgehend integrationsfest, darf also nicht supranationalisiert werden. Sie darf übrigens auch aus sozialpolitischen Gründen nicht supranationalisiert und an die EU übergeben werden. Das in Richtung der ach so sozialen Politiker hier links im Plenum, die permanent vergessen, wie viel Geld hierzulande für die nationale Wirtschafts- und Sozialpolitik und für Familienpolitik übrig wäre, wenn man die Hoheit über unsere Gelder nicht ständig immer weiter vergemeinschaften würde.
Einige Kollegen hier im Haus werden sich noch an die Redeschlachten und die medialen Schlachten erinnern, die Sie und auch wir Publizisten der APO damals um die wenigen Kontrollrechte des ESM für den Bundestag geführt haben.
Am Ende kamen immerhin einige wenige Mitwirkungsrechte heraus.
Ich erinnere an den Artikel 4 ESM-Finanzierungsgesetz: Die Gewährung der Stabilitätshilfe muss hier im Hause noch einmal beschlossen oder zumindest genehmigt werden. Dieses letzte Recht wollen uns die GroKo und mitstimmende Fraktionen nun auch noch nehmen.
Hinzu kommt noch, wie schon erwähnt, die Letztsicherungsfunktion des EWF für den Bankenabwicklungsfonds. Über all das wird man hier in diesem Hause künftig nicht mehr diskutieren können, sondern nur noch im kleinen Herrenklub des voll autarken EWF-Gouverneursrats,
wo garantiert kein nationaler Parlamentarier mehr reinschauen darf. Die EU-Parlamentarier werden das nicht mit Nachdruck tun.
Der EWF soll also die totale suprastaatliche Blackbox für die Banken und für die Großunternehmen werden – alles ohne nationalstaatliche Kontrolle. Das ist ein Hohn gegen Artikel 110 Grundgesetz und gegen die freie Marktwirtschaft.