Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst: Es ist ausgesprochen erfreulich, dass Sie sich, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Linken, einem Zweig der Alterssicherung zuwenden, der vor allem die Eigenverantwortung der Bürger betrifft; denn mit der Kritik, die in Ihrem Antrag steckt, haben Sie durchaus recht.
Man kann es den Bürgerinnen und Bürgern, die in eigener Verantwortung ihre Altersvorsorge durch Verzicht und Sparsamkeit verbessern wollen, ganz einfach nicht vermitteln, dass ihre Krankenkassenbeiträge doppelt berechnet werden. Aus einem ganz ähnlichen Grund hat die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2003 nicht zugestimmt, damals übrigens als einzige Fraktion.
– Ja, da hatten Sie eine außerparlamentarische Bildungspause, die wir zuletzt eingelegt haben.
Wir Freie Demokraten kritisieren seit langer Zeit, dass es in vielen Versicherungsverträgen zu einer doppelten Beitragsbelastung kommen kann.
Das verletzt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Sie fühlen sich vom Staat getäuscht – um es diplomatisch zu sagen –, zumal von der Doppelbelastung auch Verträge betroffen sein können, die vor der gesetzlichen Regelung abgeschlossen wurden. Die Bürger können ihre Altersvorsorge nicht immer dann umkrempeln, wenn der Gesetzgeber wieder neue Regelungen schafft.
Man kann die Auffassung vertreten, dass in so einem Fall auch der Vertrauensschutz verletzt wird, der auf Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes zurückgeht. Der bisher vorliegende Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 kommt zwar zu einem formal sicherlich richtigen, aber in den Augen vieler Bürgerinnen und Bürger nicht befriedigenden Schluss. Der Gesetzgeber sollte von den Grundregeln, die er für die Steuerpflicht seiner Bürger definiert hat, auch bei Abgaben und Versicherungen nicht wesentlich abweichen. Die Menschen verstehen es nicht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Da, lieber Kollege Henke, kommen wir trotz ähnlicher Gedanken zu ganz anderen Schlüssen; denn ich bin der Auffassung, dass bei der Bemessung der Beiträge, die ausdrücklich nicht versicherungsmathematisch erfolgt, sondern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip dem Steuerrecht entlehnt ist, die Grundsätze des Steuerrechtes angewendet werden sollten.
Wir dürfen das anders machen; aber wir können es den Bürgern so halt nicht erklären. Ich weiß nicht, wie Sie den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lesen. Ich lese ihn so: Hätte es sich um eine Steuer gehandelt, wäre der Beschluss möglicherweise anders ausgefallen.
Ihr Ansatz, sich in dieser speziellen Frage der Krankenversicherung an den wohldefinierten Grundsätzen des Steuerrechts zu orientieren, begrüßen wir als Freie Demokraten. Aber so erfreulich dieser Ansatz auch ist, so verfehlen Sie bei den Lösungsvorschlägen am Ende doch das eigentliche Ziel. Ihr Ansatz geht nämlich in einem Punkt nicht weit genug: Die doppelte Belastung bei den monatlich entrichteten Beiträgen haben Sie richtig erkannt; aber für das gleiche Problem bei der Entgeltumwandlung aus Sonderzahlungen legen Sie keine Lösung vor.
Bei dem, was Sie stattdessen anbieten, schießen Sie zum anderen weit über das Ziel hinaus. Sie nehmen an, dass eine Ausweitung der staatlichen Vorsorge das Problem lösen würde. In Wirklichkeit überspannen Sie das Thema damit aber und stellen sich einer wirklich geeigneten Lösung in den Weg.
Etwas amüsiert hat mich – ich zitiere aus Ihrem Antrag – der Hinweis auf die hier festgestellte „kalte Enteignung“. Daran werden wir Sie gerne das nächste Mal, wenn Sie mit wärmeren und mitunter richtig heißen Enteignungsfantasien kommen, erinnern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wäre in der Tat gut, für den in diesem Gesetz erkannten Missstand auch eine sinnvolle Abhilfe zu erarbeiten. Daher wäre dieser Antrag in einem zuständigen Ausschuss sehr gut aufgehoben. Auch wir plädieren daher für eine Überweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.