Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Delegation des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten auf der Besuchertribüne!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel des von Ihnen vorgelegten Gesetzes ist es, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten. Leider bleiben Sie hinter diesen hohen Erwartungen weit zurück. Da hilft auch Ihre Schönrederei hier nichts. Denn Ihre Entlastung findet ja nur bis zu einem Beitrag von 159 Euro statt; alles, was darüber hinausgeht, muss ja weiter doppelt verbeitragt werden. Im Ergebnis wird Ihr Vorschlag dazu führen, dass eine betriebliche Altersvorsorge über den Freibetrag hinaus gar nicht mehr attraktiv ist. Und diejenigen, die in der Vergangenheit bewusst mehr eingezahlt haben, um hinterher auch mehr Betriebsrente zu erhalten,
die sind weiter die Gekniffenen.
Ihr Vorschlag schafft den fatalen Fehlanreiz, nur bis zur Höhe des Freibetrags vorzusorgen. Meine Damen und Herren, wir finden, das ist ein falsches Zeichen.
Was wir dringend benötigen, ist eine einfache, nachvollziehbare, transparente private Altersvorsorge. Der Entschließungsantrag, den wir eingebracht haben, hat so eine einfache Regelung zum Inhalt: keine Krankenkassenbeiträge bei der Auszahlung, wenn bereits in der Ansparphase Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden sind.
Das bedeutet konkret: Diejenigen, die etwas verbeitragt eingezahlt haben, können sich darauf verlassen, dass sie am Ende nicht noch ein Fünftel ihrer Erträge abgezogen bekommen. Finanziert werden muss das selbstverständlich aus Steuermitteln und nicht auf dem Rücken der GKV-Beitragszahler!
Uns ist auch ganz wichtig, dass unser Vorschlag – im Gegensatz zu dem der Regierung – eben nicht diejenigen benachteiligt, die mehr Vorsorge betreiben wollen. Für Sie – für die Regierung – ist die Doppelverbeitragung bis 159 Euro der falsche Weg, bei allem, was darüber hinausgeht, aber komischerweise der richtige Weg – das erklären Sie mal den Menschen! Wir können es nicht.
Ich muss noch einmal darauf hinweisen: Der Grund für die bis heute anhaltende ungerechtfertigte Mehrfachverbeitragung ist das im Jahr 2003 eingeführte GKV-Modernisierungsgesetz. Ich kann immer nur wiederholen: Dieses Gesetz hat Rot-Grün eingeführt, die CDU/CSU hat zugestimmt. Die FDP-Fraktion hat damals als Einzige nicht zugestimmt,
und das aus gutem Grund: Wir wussten, dass die Ungerechtigkeit vorprogrammiert ist, meine Damen und Herren.
Was wir an dem Gesetzentwurf außerdem noch kritisieren, ist: Warum setzen Sie bei der Aufteilung der Kapitalauszahlung zehn Jahre als Berechnungsfrist an und nicht 20 Jahre? Auch das erklärt sich uns nicht.
Unser Vorschlag ist der richtige Schritt, die betriebliche Altersvorsorge tatsächlich einfach und verständlich zu stärken. Wir werden uns bei diesem Gesetz enthalten, weil wir anerkennen, dass wenigstens eine kleine Entlastung darin enthalten ist. Ich danke Ihnen. Die anderen Anträge werden wir ablehnen.
Vielen Dank.