Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich komme auf ihre Ausführungen zu Beginn zurück, nämlich zum Thema „Zertifikate und erste Phase bis 2026“, was Sie angesprochen haben. Die Zertifikate werden ja zum Festpreis ausgegeben. Es handelt sich also um eine faktische CO2-Steuer, weil der Preis im Klimapaket von vornherein, zu Beginn der Phase, auf 10 Euro festgelegt worden ist. Für eine solche Steuer wäre eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, weil es eine neue Steuer ist. Das sieht, nebenbei gesagt, auch ihre geschätzte Kollegin aus dem Bundesumweltministerium so, die das gerade im Umweltausschuss noch einmal bestätigt hat. Ohne eine Grundgesetzänderung wäre also von vornherein ein wesentlicher Teil des Klimapaketes verfassungswidrig, und es wäre nicht möglich, es umzusetzen.
Meine Frage lautet: Streben Sie, strebt die Bundesregierung in dieser Frage eine Grundgesetzänderung an, oder gehen Sie beim Klimapaket in einem wesentlichen Teil von Beginn an in den bewussten Verfassungsbruch?