Schönen Dank für Ihre Frage, weil sie offenbar die Vorbereitung eines Gerüchts ist, dem man am besten entgegentritt, bevor es sich verbreitet.
Ja, wenn man eine CO2-Steuer erhöbe und sie als solche eigenständig einführte, dann müsste es dazu eine Steuererhebungskompetenz geben, die in der Verfassung eigenständig gesucht werden müsste. Würde man, was wir jetzt aber nicht gemacht haben, zum Beispiel einfach die vorhandenen Energiesteuern erhöhen und dabei im Kopf haben, dass das etwas mit der hohen CO2-Belastung durch Heiz- und Kraftstoffe zu tun hat, dann wäre das mit der Verfassung und der Gesetzgebungskompetenz des Bundes bereits vollständig gedeckt.
Aber diesen Weg beschreiten wir gar nicht, sondern der Weg, den die Bundesregierung jetzt gewählt hat, ist, dass wir mit Zertifikaten handeln. Das ist eine Abgabe gewissermaßen auf das Inverkehrbringen von Heiz- und Kraftstoffen. Das ist nach unserer Überzeugung in jedem Fall von der gegenwärtigen Gesetzgebungskompetenz gedeckt, und das gilt natürlich erst recht für den Zeitpunkt, wenn mit diesen Zertifikaten gehandelt wird.
Wir haben ein solches Emissionshandelssystem europaweit bereits etabliert, übrigens ohne das Grundgesetz zu ändern. Das funktioniert ganz gut. Das wird uns im nationalen Rahmen auch gelingen.