Sehr gerne. – Ich würde gerne noch auf einen anderen Aspekt zu sprechen kommen und Ihre Meinung dazu hören. Wenn man sich das Urteil anschaut, stellt man fest: Das Gericht hält an einer sehr klaren Unterscheidung zwischen politischer Betätigung und förderungswürdigen Zwecken fest.
Glauben Sie nicht auch, dass im Zuge der letzten Jahrzehnte eine andere Form von Bürgerbeteiligung, von gesellschaftlichem Engagement, von Engagement in solchen Nichtregierungsorganisationen – ich bleibe mal bei dieser Hilfsbezeichnung – eingetreten ist, die eine andere Justierung dieses Verhältnisses, natürlich ohne den parlamentarischen Rahmen zu sprengen, notwendig macht?