Herr Präsident! Verehrter Herr Minister, die Grundproblematik ist, dass wir in Deutschland eine hohe Zahl von Asylbewerbern haben, die im Grunde genommen aus Gründen zu uns kommen, die man menschlich verstehen kann, die aber mit rechtlichen Aspekten, also dem Grundgesetz, nicht vereinbar sind. Das heißt, die Mehrzahl derer, die kommen, haben andere Gründe als eine politische Verfolgung. Wir wollen auf Dauer sicherstellen, dass diejenigen, die politisch verfolgt werden, entsprechenden Schutz finden können. Das ist, glaube ich, unstreitig.
Die Grundproblematik ist: Um die Akzeptanz für das Grundrecht auf Asyl zu erhalten, müssen wir alles daransetzen, dass diejenigen, die aus missbräuchlichen Gründen kommen, konsequenterweise wieder abgeschoben werden. Wir haben dazu, wie ich finde, im Juni dieses Jahres ein gutes Gesetz beschlossen, das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Gleichwohl gibt es bei der Umsetzung der Abschiebung Probleme. Die Frage ist, ob es erkennbare Unterschiede bei der Abschiebung zwischen den einzelnen Bundesländern gibt oder ob für alle gleichermaßen zutrifft, dass Probleme vorhanden sind.