Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Das ist ein verbürgtes Grundrecht unserer Verfassung. Seit den 1950er-Jahren hat die Bundesrepublik rund 5,5 Millionen Menschen aufgenommen, die hierzulande Asyl begehrten. Wir können stolz sein, dass so viele Menschen unser Land als einen Ort der Freiheit und Sicherheit schätzen und dass unsere Gesellschaft die Offenheit besaß und besitzt, ihnen Schutz zu bieten. Aber diese Offenheit war nie voraussetzungslos. Selbstverständlich wurden Asylanträge immer auf ihre Berechtigung hin überprüft und häufig auch abschlägig beschieden.
In den letzten Jahrzehnten haben wir immer wieder gesehen, dass es Länder gibt, aus denen besonders viele Menschen zu uns kamen, deren Anträge auf Asyl ganz offensichtlich unbegründet waren. Diese Entwicklung ist auch Folge dessen, dass Deutschland nach wie vor kein Einwanderungsgesetz besitzt, das Menschen einen klaren und nachvollziehbaren Weg eröffnen würde, nach Deutschland zu kommen, hier zu arbeiten, sich ein neues Leben aufzubauen. Das ist und bleibt ein Versäumnis, auch zum Nachteil unseres Landes, das wir in dieser Legislaturperiode endlich beheben müssen.
Das Asylrecht war für viele Menschen ein Umweg, über den sie Eintritt in unsere Gesellschaft zu finden hofften. Das ist menschlich verständlich, aber politisch wie rechtlich ein unhaltbarer Zustand. Wenn das Asylrecht als Einwanderungsrecht genutzt wird, dann strapaziert das nicht nur unseren Rechtsstaat; es belastet auch die Akzeptanz des Asylrechts. Gerade wer die Offenheit unserer Gesellschaft erhalten will, der muss dieses Recht rechtsstaatlich handhaben.
Wir stellen darum nicht das Recht auf Asyl infrage. Ganz im Gegenteil: Wir wollen es mit Blick auf diese Länder so ausgestalten, dass es handhabbar bleibt; denn der Rechtsstaat muss seine Durchsetzungsfähigkeit beweisen und die Kontrolle behalten. Wir sehen doch, dass heute nur ein Bruchteil der Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten bei uns anerkannt wird. Nur 6,3 Prozent der Antragsteller aus Marokko, 3,6 Prozent der Antragsteller aus Algerien und 2,8 Prozent der Antragsteller aus Tunesien haben zuletzt überhaupt einen Aufenthaltsstatus bei uns bekommen. Die Bundesregierung hat deutlich nachgewiesen, dass diese Länder strengen Ansprüchen genügen – eine Einschätzung, die übrigens die Niederlande und Österreich bereits beschlossen haben. Ein Blick nach Frankreich zeigt, dass die Vorschläge von Emmanuel Macron in eine ähnliche Richtung gehen. Es lohnt sich, hier hinzuschauen, wenn wir ein gemeinsames funktionierendes Asylrecht in Europa wollen.
Auch mit der Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten gibt es weiterhin Offenheit unseres Landes für diejenigen, die Opfer politischer Verfolgung sind. Doch die Voraussetzung für ein ausführliches Anerkennungsverfahren sollte bei Antragstellern aus diesen Ländern zumindest sein, dass sie glaubhafte Indizien für ihr Anliegen vorbringen können. Da gelten übrigens, wie bei dem Beschluss 2015 zum Westbalkan, die Worte Winfried Kretschmanns: Die Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung beinhalten auch Restriktionen, aber sie stellen niemals das Asylrecht infrage.
Wir wissen um verbleibende Unsicherheiten gerade für homosexuelle Menschen. Gerade deshalb gewährt unser Land auch weiterhin Menschen aus diesen Herkunftsstaaten Schutz, wenn ihnen ein individuelles Verfolgungsschicksal droht.
Gleichzeitig brauchen wir ein Einwanderungsgesetz und gegebenenfalls als Überbrückung erleichterte Arbeitsvisa.
Ich hoffe auf eine lösungsorientierte Debatte im Ausschuss; denn ich bin mir ganz sicher, dass die meisten hier im Saal unsere Anliegen teilen: das Grundrecht auf Asyl gewährleisten, schnellere Verfahren und für die, die berechtigterweise hierbleiben, gute Integrationsbedingungen.
Vielen Dank.