Herr Kollege, wir teilen Ihre Analyse voll, auch hinsichtlich unserer Verpflichtung, dass Menschen, die wegen ihres Glaubens oder ihrer politischen Überzeugung um ihr Leben fürchten müssen, bei uns Schutz bekommen. Diesen Schutz gewährt übrigens kein anderes Land in Europa so wie die Bundesrepublik Deutschland. Das ist der humane Aspekt.
Das kann auf Dauer nur funktionieren – das ist meine These seit vier Jahren; die habe ich schon vertreten, da war ich noch bayerischer Ministerpräsident –, wenn Recht und Ordnung herrschen und die weit überwiegende Mehrheit der Nichtschutzbedürftigen unser Land wieder verlassen muss. Das ist eine Schwachstelle in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat noch vor der Sommerpause ein ganzes Migrationspaket verabschiedet, insbesondere das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz. Das ist jetzt drei Monate in Kraft. Ich habe Anfang dieser Woche meinem Haus den Auftrag gegeben, für die nächste Innenministerkonferenz Anfang Dezember detailliert aufzustellen, in welchen Bundesländern wie viele Ausreisepflichtige sind, aus welchen Ländern sie kommen, in welche Länder sie zurückzuführen sind und ob es Hinderungsgründe gibt. Ich werde diese Aufstellung – modern „Evaluierung“ genannt – auch dem Parlament hier, dem Deutschen Bundestag, zur Verfügung stellen; denn für die Abschiebung und für die Rückführung sind die Bundesländer zuständig.