Nein, danke. Ich würde das gerne zu Ende ausführen.
Das ist der Kern der Debatte, die wir heute führen: Kann ich Rechte geltend machen und gleichzeitig die damit einhergehenden Pflichten außer Kraft setzen? Wir meinen: Nein,
denn damit wird ein Grundprinzip der Menschenrechte im Kern berührt, nämlich das der geschuldeten Reziprozität dort, wo sie geleistet werden kann.
Den Bezug von Leistungen nach SGB II sanktionsfrei zu stellen, heißt damit, ein schon naturrechtlich begründetes wechselseitiges Bedingungsverhältnis zugunsten der Rechte zu suspendieren. Ich fürchte, dass eine solche Forderung nicht nur die Idee der Menschenrechte selbst beschädigt, sondern vor allem die Voraussetzungen gesellschaftlicher Solidarität untergräbt.
Überdies entspricht ein Menschenbild, das nur Rechte, aber keine Pflichten kennt, nicht dem meinen. Es wäre ironischerweise ein Menschenbild, das in einem beinahe darwinistischen Individualismus endet, den nicht einmal die Erben des politischen Liberalismus vertreten; dies aber, meine Damen und Herren, müssen die Erben der postsozialistischen Tradition mit sich selbst ausmachen.