Danke schön. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre ja auch zu schön gewesen. Jahrelang haben Grüne und Linke argumentiert, Sanktionen verstoßen gegen die Menschenwürde. Dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht: Nein, eigentlich nicht. – Und anstatt zu sagen: „Blöd gelaufen, dann ist es halt so“, kommt jetzt ein Antrag von Grünen und Linken, der vorsieht, Sanktionen ganz abzuschaffen, um ein Unterschreiten des – ich zitiere –:
„menschenwürdigen Existenzminimums“ auszuschließen.
Deswegen lassen Sie uns einmal rekapitulieren. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Sanktionen verstoßen nicht gegen die Menschenwürde. Sanktionen sind in der Ausgestaltung des Nachranggrundsatzes völlig legitim. Unproblematisch sind aus Sicht des Verfassungsgerichtes Sanktionen von 30 Prozent. Anders formuliert: Das Unterschreiten des soziokulturellen Existenzminimums um 30 Prozent ist verfassungsrechtlich oder aus der Würde des Menschen heraus nicht zu beanstanden.
Nun kommt der spannende zweite Teil: Weitergehende Sanktionen hat das Gericht nicht deshalb verworfen, weil damit die Würde des Menschen beeinträchtigt wäre, sondern ausschließlich deshalb, weil nicht ausreichend nachgewiesen sei, dass diese Sanktionen zweckmäßig sind. Mehr noch: Das Gericht hat festgestellt: Unter bestimmten Bedingungen kann im Einzelfall auch eine Sanktionierung um 60 Prozent erfolgen. Auch hier bestünden keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken; lediglich die Wirksamkeit müsse tragfähig belegt werden – das findet sich in Randnummer 193 des Urteils –; sie dürfen aber als Regelsanktion oder weitergehende Sanktionen nicht mehr verhängt werden, weil ihre Wirksamkeit nicht ausreichend bewiesen ist.
Hinzuzufügen ist: Da sie nun verboten sind, können wir die Wirksamkeit auch nicht mehr erweisen. Ein wunderschöner argumentativer Zirkel.
Es wird verboten, weil der empirische Nachweis der Wirksamkeit nicht erbracht ist. Dieser kann aber nicht mehr erbracht werden, weil es verboten ist. Das ist eine wunderschöne Illustration des Münchhausen-Trilemmas.
Richtig ist aber: Der Gesetzgeber hat einen Entscheidungsspielraum – Herr Lehmann hat darauf hingewiesen –, er kann also auch auf Sanktionen verzichten.
– Auch wer zu früh klatscht, den bestraft mitunter das Leben.
Ich hielte das für fatal. Der Sozialstaat lebt vom Prinzip der Solidarität. Diese ist aber keine Einbahnstraße. Sie verpflichtet den Empfänger, darauf hinzuwirken, die Bedingungen, die zum Eintreten der Mithaftung der Solidargemeinschaft geführt haben, möglichst schnell zu beseitigen. Das nennen wir Mitwirkungspflichten. Diese laufen allerdings dann ins Leere, wenn sie nicht sanktionsbewehrt sind. Mehr noch: Die Grundidee der Solidarität wird infrage gestellt, wenn sie nicht mehr Rettungsnetz, sondern soziale Hängematte ist,
wenn also auf Kosten der Allgemeinheit gelebt wird,
obwohl man seinen Lebensunterhalt auch selbst bestreiten könnte.
Sehr profan wird das mit dem Prinzip des „Forderns und Förderns“ ausgedrückt. Dieses Prinzip ist richtig, weil es den Sozialstaat schützt. Das Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums muss eben nicht, wie der Antrag formuliert, uneingeschränkt jedem Menschen in Deutschland garantiert werden, sondern es kann an Bedingungen geknüpft werden. Das hat das Gericht deutlich gemacht, und es wundert schon, dass Sie in Ihrem Antrag das Gegenteil behaupten.
Nun kann ich verstehen, dass man in der Opposition jeden Tag fordert, im Himmel möge Weihnachten sein.
Das ist das vornehme Recht der Opposition, völlig legitim. Aber die Grünen will ich schon darauf hinweisen: Opposition leitet sich nicht von Opportunismus ab. Gerade die Grünen waren in der Regierung an der Formulierung der Hartz-IV-Gesetze mit beteiligt.
Was soll man denn von einer Partei halten, meine Damen und Herren, die alles das, was sie in der Regierung beschlossen hat, in der Opposition wieder einkassieren will?
Oder anders gefragt: Macht dieses Verhalten Sie heute als möglichen Regierungspartner von morgen glaubwürdig, weil Sie dann demnächst wieder das Gegenteil behaupten? Ich jedenfalls würde bei solchen Verrenkungen Halsschmerzen bekommen,
aber das ist eine andere Frage.
Wir als Union nehmen das Urteil des Gerichtes ernst. Wir werden die beanstandeten Regelungen ändern. Ihr Antrag indes gibt zu vielfältiger Beanstandung Anlass. Wir werden ihn daher ablehnen.
Herzlichen Dank.