Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gleich zu Beginn der Legislaturperiode über den immerwährenden Antrag der Linksfraktion „Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen“ zu beraten. Dieses Thema haben wir zuletzt – Frau Kollegin Kipping hat darauf bereits hingewiesen – am 6. Juni 2014 abgearbeitet.
– Kollege Birkwald, Sie dürfen nicht vergessen, dass die damals erfolgte Anhörung ein eindeutiges Bild ergeben hat, und zwar für die Beibehaltung und nicht für die Abschaffung von Sanktionen.
Sie haben Ihr Ziel auch unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten nicht erreicht, Ihren Antrag substanziell zu untermauern.
Angesichts des Grundsatzes „Fördern und Fordern“ kommen wir um Sanktionen nicht herum. Mit dem Instrument der Sanktionen wird sehr maßvoll umgegangen; Pascal Kober hat das bereits verdeutlicht. Nur in 3 Prozent der Fälle werden überhaupt Sanktionen verhängt. Wenn jemand in Hartz-IV-Bezug ist, hat er die Pflicht und Schuldigkeit, zumindest Termine einzuhalten und, wenn es geht, die Angebote der Bundesagentur für Arbeit anzunehmen.
Es gibt ja Chancen auf dem Arbeitsmarkt; die Kollegin Schimke hat darauf hingewiesen. In diesem Januar haben wir die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 27 Jahren zu verzeichnen. Es sind 200 000 Menschen weniger arbeitslos als im Januar 2017. Bei der Bundesagentur für Arbeit sind 736 000 offene Stellen gemeldet. Es gibt also Chancen. Das bedeutet, dass die Mitwirkungspflicht von Hartz-IV-Empfängern gegeben ist, ihre Bedürftigkeit zu beenden und in Eigenverantwortung das Leben zu bestreiten, und zwar insbesondere im Hinblick auf ihre Verantwortung gegenüber ihren Familien und Kindern.