Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Liebe Zuschauende! Wir haben hier schon oft über Hartz-IV-Sanktionen gesprochen. Heute stehen wir vor einer neuen Situation. Neu ist, dass wir einen gemeinsamen Antrag von zwei Fraktionen vorliegen haben: von Grünen und Linken. Auch außerhalb des Parlaments versammeln sich immer mehr Menschen hinter der Kritik an den Hartz-IV-Sanktionen. Dafür spricht die Gemeinsame Erklärung von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Wissenschaft, die sich für ein menschenwürdiges Existenzminimum aussprechen.
Die Botschaft des gemeinsamen Antrags und der Gemeinsamen Erklärung lautet: Wir werden immer mehr. Wir werden immer mehr, die ganz klar sagen: Weg mit den Hartz-IV-Sanktionen, her mit Sanktionsfreiheit.
Neu an der heutigen Debatte ist auch, dass wir jetzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben. Und wer sich nur ein bisschen mit diesem Gericht beschäftigt, weiß, dass die Richter sehr zurückhaltend sind, wenn es um politische Vorgaben geht. Aber umso schwerer wiegt es doch, wenn das Bundesverfassungsgericht einstimmig beschließt: Die jetzigen Regeln und die jetzige Praxis zu den Hartz-IV-Sanktionen sind unvereinbar mit der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip,
unvereinbar, soweit die Minderung mehr als 30 Prozent umfasst, soweit sie eine besondere Härte darstellt und soweit sie eine starre Dauer von drei Monaten hat.
Mir ist bewusst, dass jetzt ein Kampf um die Interpretation stattfindet.
Aber wenn ich hier vonseiten der CDU höre, dieses Urteil sei eine Bestätigung der bisherigen Sanktionspraxis und wir sollten jetzt mal aufhören mit unserer Kritik, dann kann ich dazu nur sagen: Das Ringen um die richtige Interpretation eines Urteils ist doch kein freier Kreativwettbewerb, bei dem die größte Verzerrung gewinnt.
Wenn ein Jurist von Ihnen ernsthaft meint, dieses Urteil würde besagen, wir müssten jetzt mit unserer Kritik aufhören, dann kann ich dazu nur sagen: So jemand verwechselt auch das Einreichen von Scheidungspapieren mit einem Heiratsantrag.
Bei der Umsetzung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts muss man seriös vorgehen. Insofern sage ich hier in aller Deutlichkeit: Natürlich, das Urteil ist keine Verpflichtung zur kompletten Sanktionsfreiheit.
Es ist keine Verpflichtung, aber es ist auch kein Verbot. – Eine kleine Nachhilfe, was Modalverben anbelangt, für die Herren ganz rechts: „Können“ ist eben nicht dasselbe wie „müssen“. Aber das müssen Sie womöglich auch noch lernen.
Im Urteil – Randnummer 224 – heißt es – Zitat –: Der Gesetzgeber hat einen Ermessensspielraum, „ob er weiterhin Leistungsminderungen“, also Sanktionen, „vorgeben will“. Das heißt, politisch können wir uns sehr wohl – das hat Karlsruhe jetzt gezeigt – für die komplette Abschaffung aller Sanktionen aussprechen. Und genau das schlagen wir, Grüne und Linke, heute in unserem gemeinsamen Antrag vor.
Zugleich sagen wir in diesem Antrag: Wir wollen, dass in den Jobcentern mehr Energie in die Vermittlung fließt, in die Qualifizierung, in die Weiterbildung, weil wir natürlich wollen, dass Menschen bei ihrer Suche nach Erwerbsarbeit, bei ihrer Suche nach einer Möglichkeit, sich sinnstiftend in die Gesellschaft einzubringen, unterstützt werden. Die Erfahrung, die zum Beispiel jemand wie Inge Hannemann gemacht hat, besagt: Wenn man auf die Androhung von Sanktionen verzichtet, ist das am Ende sogar produktiver und nachhaltiger.
Es gibt viele gute Gründe für Sanktionsfreiheit. Aus Zeitgründen nenne ich nur zwei: Wir wissen, jeder Dritte, der sanktioniert wird, lebt mit Kindern zusammen. Das heißt, Sanktionen gefährden das Kindeswohl. Und wir wissen, das Damoklesschwert der Hartz-IV-Sanktionen führt dazu, dass Leute schon im Bewerbungsgespräch bereit sind, niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitszeiten in Kauf zu nehmen. Wem es also um gute Arbeit und die Wehrhaftigkeit der Beschäftigten geht, der muss auch sagen: So kann es mit den Hartz-IV-Sanktionen nicht weitergehen.